Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dezernent Stepprath berichtet wie folgt:

 

1. Bericht über die Tätigkeit des Kommunalen Integrationszentrums

Bezugnehmend auf den Beschluss in der Sitzung des Kreisausschusses (TOP 6) vom 04.02.2020 hat das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Heinsberg dem Fachausschuss einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der umfassende Bericht befindet sich in der hausinternen Abstimmung. Die Fraktionen werden darüber zeitnah in Kenntnis gesetzt; die Beratung ist für die Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2020 vorgesehen. Ergänzend wird auf das Integrationsportal des Kreises Heinsberg verwiesen: www.integrationsportal-kreis-heinsberg.de.

 

2. Die Initiativen „Gemeinsam klappt’s“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie des MKFFI fördern junge, erwachsene Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren.

 

Die Initiativen umfassen sechs Bausteine:

1.         Coaching

2.         Ausbildungs- oder berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung

3.         Nachträglicher Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses

4.         Kurse, die berufliche und sprachliche Bildung mit Werteorientierung verbinden

5.         Innovationsfonds

6.         Teilhabemanagement

 

Im Rahmen des Förderbausteins 6 – Teilhabemanagement – werden 2,5 Teilhabe­management-Stellen gefördert. Davon wurden 1,5 Stellen im Kommunalen Integrations­zentrum und eine Stelle im Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Heinsberg e.V. (DRK) angesiedelt. 80 % der Personalausgaben werden vom Land bezuschusst. Den Eigenanteil in Höhe von 20 % tragen entsprechend der Kreis Heinsberg und das DRK. Die Teilhabemanager/-innen haben die Aufgabe, durch aufsuchende soziale Arbeit (neue) Perspektiven für Chancen auf Teilhabe zu eröffnen und Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen.

 

Dabei übernehmen die Teilhabemanager/-innen die Zuteilung der Zielgruppe in die Maßnahmen der Förderbausteine 1 bis 4, die alle durch die VHS des Kreises Heinsberg umgesetzt werden sollen. Zur Umsetzung müssen von der VHS Schulungsräume angemietet werden.

 

Auf den Antrag auf Landeszuwendung vom 27.03.2020 ging am 10.08.2020 der Zuwendungsbescheid in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuweisung/Zuschuss in Höhe von 624.493,60 € (80 %) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 780.617,00 € für den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 ein. (Weitere Informationen: www.durchstarten.nrw)

 

3. Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Durch die Einführung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ (KIM) sollen die KI-Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Das neue Förderprogramm des MKFFI beinhaltet ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hierzu werden in allen KI aktuell Konzepte entwickelt. Das Land empfiehlt, die Stellen an das Kommunale Integrationszentrum anzudocken; derzeit findet der Abstimmungsprozess mit Vertretern/Vertreterinnen der Wohlfahrts­verbände statt.

 

In den nächsten drei Jahren sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden: Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, Implementierung einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements und eine Intensivierung der interkommunalen und rechtskreisübergreifenden Kooperation in Bezug auf die kreisweite Integrationsarbeit.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht dabei aus drei verschiedenen Bausteinen:

 

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead).

 

  1. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management zu implementieren.

 

  1. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Auf Grundlage der aktuellen Richtlinien und Bescheide von Seiten des Landes kann der Kreis Heinsberg 3,5 strategische Overhead-Stellen zu Baustein 1 beantragen, die konkreten Richtlinien zu diesem Baustein liegen derzeit nur im Entwurf vor und werden im September erwartet. Zu Baustein 2 ist bereits ein Zuwendungsbescheid für 5 Case-Management-Stellen ohne Antrag eingegangen. Beim Baustein 3 hat die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Kreises eine geförderte zusätzliche Stelle bereits besetzt. (Weitere Informationen: www.mkffi.nrw/kommunales-integrationsmanagement-nrw).“