Beschluss: zurückgestellt

 

Mit Schreiben vom 24.04.2013 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Dr. Hachen, beantragt die Kreistagsfraktion GRÜNE nach § 5 der Geschäftsordnung, der Kreistag möge die Verwaltung beauftragen, Kontakt mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) aufzunehmen, um die Einführung des Job-Tickets für die Bediensteten der Kreisverwaltung Heinsberg vorzubereiten. Der v. g. Antrag der Kreistagsfraktion GRÜNE wurde als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr beigefügt.

 

Über die Einführung eines AVV-Job-Tickets für die Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung Heinsberg hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 19.11.2013 berichtet (TOP 5.5 der Niederschrift). Dabei wurde darauf verwiesen, dass die Einführung des AVV-Job-Tickets für die Bediensteten der Kreisverwaltung nicht zuletzt vom Ergebnis einer zuvor durchzuführenden Mitarbeiterbefragung abhängig sein wird. Nachdem durch die Verwaltung mit dem AVV und der westEnergie und Verkehr GmbH (west) die wesentlichsten Fragen zur Einführung eines AVV-Job-Tickets für die Bediensteten der Kreisverwaltung abgestimmt worden sind, wurde in der Zeit vom 16.01. bis 31.01.2014 eine Mitarbeiterbefragung innerhalb der Kreisverwaltung durchgeführt. Das Anschreiben des Landrates zum AVV-Job-Ticket und der ausgegebene Fragebogen zur Einführung des Job-Tickets wurden als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr beigefügt.

 

Die Auswertung der Mitarbeiterbefragung zur Einführung eines AVV-Job-Tickets für die Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung stellt Kreisangestellter Dick in einer Präsentation, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist, den Mitgliedern des Fachausschusses vor. Er führt aus, dass von den 937 Mitarbeitern der Kreisverwaltung 284 Fragebögen ausgefüllt zurückgesandt worden sind; dies entspricht einer Beteiligung von rund 30%. An der Abfrage haben sich insgesamt 9 Auszubildende beteiligt. Bezüglich der AVV-Preisstufen sind die Angaben nachfolgenden AVV-Stufen zuzuordnen: AVV-Stufe 1: 82 Mitarbeiter, AVV-Stufe 2: 116 Mitarbeiter, AVV-Stufe 3: 49 Mitarbeiter, AVV- Stufe 4: 25 Mitarbeiter und außerhalb des AVVs: 12 Mitarbeiter.

 

Kreisangestellter Dick trägt weiterhin vor, dass 81% der befragten Mitarbeiter den Pkw für den Arbeitsweg nutzen, 7% mit dem Fahrrad kommen, 2% zu Fuß gehen, 6% mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstätte fahren und 3% den ÖPNV nutzen.

 

Die prinzipielle Befürwortung zur Einführung eines Job-Ticket-Angebotes für die Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung Heinsberg liegt bei nahezu 60% der Befragten. Dieser Wert relativiert sich jedoch mit der Abfrage der persönlichen Inanspruchnahme des Angebotes. Die Zahl der Mitarbeiter/-innen, die uneingeschränkt ein Job-Ticket erwerben würden, liegt bei lediglich 13% der Befragten. Des Weiteren geben 19% der Befragten an, das Job-Ticket nach dem vorgegebenen Modell bestimmt nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Als Gründe für die Nichtinanspruchnahme des Angebotes werden u. a. die Einschränkung der Flexibilität, schlechte Verbindungen im ÖPNV, ein erhöhter Zeitaufwand sowie die Nutzung des eigenen Pkws für den Außendienst angegeben.

 

Durch die Einführung des AVV-Job-Tickets gemäß der Tarifbestimmungen zum AVV-Job-Ticket würden bei der Kreisverwaltung Heinsberg monatliche Kosten von rund 11.000 € entstehen. Durch die Abgabe des Job-Tickets entsprechend des in der Mitarbeiterbefragung vorgestellten Modells würde sich unter der maximal zu erwartenden Abnahme von rund 120 ??? Job-Tickets ein monatlicher Fehlbetrag von rund 4.500 € ergeben. Würden dagegen nur die Mitarbeiter, die in der Befragung uneingeschränkt die Abnahme des Job-Tickets bejaht haben (= 36 Job-Tickets), ein Ticket erwerben, würde sich der Fehlbetrag auf rund 9.200 € erhöhen.

 

Im Falle eines Vertragsabschlusses wäre der Job-Ticket-Vertag zwischen dem „Arbeitgeber“ (Kreis Heinsberg), dem Verkehrsunternehmen der Region, hier der westEnergie und Verkehr (west), sowie der AVV GmbH zu schließen. Die vertraglichen Zahlungen der Kreisverwaltung Heinsberg aus diesem Job-Ticket-Vertrag wären Einnahmen der west, welche im Weiteren einem verbundübergreifendem Einnahme-Aufteilungsverfahren unterliegen, würden aber größtenteils beim kreiseigenen Verkehrsunternehmen verbleiben.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zur Einführung eines AVV-Job-Tickets folgt hierzu eine rege Diskussion durch die Ausschussmitglieder. Dezernent Nießen sagt hiernach zu, mit dem AVV nochmals Kontakt aufzunehmen, um mit diesem die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zu erörtern. Abschließend nimmt der Ausschuss für Umwelt und Verkehr die vorgestellten Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zur Einführung eines AVV-Job-Tickets für die Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung und ergänzenden Informationen hierzu zur Kenntnis.