Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  


 

Mit Schreiben vom 12.02.2014 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Dr. Hachen, beantragt die Kreistagsfraktion GRÜNE nach § 5 der Geschäftsordnung, auf kreiseigenen Grünflächen (z. B: an Straßenrändern und –banketten, an Fahrradwegen, auf Verkehrsinseln oder an Ortseingangsbereichen sowie auf ökologischen Ausgleichsflächen) Blühflächen und –streifen durch geeignete Saatmischungen anzulegen. Durch gezielte Maßnahmen (z. B. Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz) sollte darüber hinaus eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Des Weiteren wird ein komplementäres Maßnahmenkonzept angeregt, um den Schutz der Insekten zu verbessern und einem Fortschreiten des Artensterbens entgegenzuwirken. Der Antrag der Kreistagsfraktion GRÜNE wurde als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr beigefügt.

 

Ausschussmitglied Horst trägt vor, dass es bei dem Antrag darum gehe, insbesondere den Schutz der Insekten zu verbessern und der Entwicklung des Artensterbens mit gezielten Pflegemaßnahmen und der vermehrten Anlage von Blühstreifen entgegenzuwirken. Sachgebietsleiter Wassen führt nachfolgend aus, dass in den vergangenen Jahren durch die Untere Landschaftsbehörde in einigen vom Kreis unterhaltenen Wiesenflächen bereits spezielle Blühstreifen angelegt worden sind, um hierzu Erfahrungen zu sammeln. Grundsätzlich werden stets alle Pflegemaßnahmen in den gehölzfreien Grünflächen auf die jeweilige Flächenart und Nutzung abgestimmt. So werden etwa die Offenland- und Biotopflächen nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten extensiv genutzt und gepflegt oder die Grünflächen an den Verkehrswegen auf Grund der Verkehrssicherungspflicht 3 bis 5-mal im Jahr gemäht. Durch das bisher praktizierte Pflegesystem der unterschiedlichen Grünflächen, das wesentliche ökologische Aspekte berücksichtigt, konnten die Pflegekosten bis dato gering gehalten werden. Nach einer Ersteinschätzung der Verwaltung kann bei Herrichtung und Unterhaltung von ein- und mehrjährigen Blühstreifen mit einem höheren Wildkrautanteil, z. B. in Grünflächen von Ortseingangsbereichen oder breiten Straßenseitenflächen und größeren Verkehrsinseln nicht davon ausgegangen werden, dass Kosteneinsparungen gegenüber dem derzeitigen Pflegesystem erreicht werden können.


 

Dezernent Nießen schlägt vor, dass die Verwaltung zeitnah ein Maßnahmenkonzept über die Anlegung von Blühstreifen mit Kostenvergleich zum jetzigen Pflegesystem der Grünflächen erarbeitet, um hiernach im Fachausschuss über konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Insektenwelt zu beraten. Mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Verkehr einverstanden.