Sitzung: 13.08.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0105/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Abstufungen der vorgenannten Abschnitte der Kreisstraßen K 13 und K 17 zu Gemeindestraßen mit Wirkung zum 01.01.2021 und den Aufstufungen der Abschnitte der K 17 und K 5 zur Landesstraße zuzustimmen.
Zum Netz der sog. „klassifizierten Straßen“ gehören die Bundesfernstraßen, die Landes-straßen und die Kreisstraßen. Für die Zuordnung der öffentlichen Straße zur jeweiligen Klassifizierung sind die durch Rechtsnormen festgelegten Kriterien maßgeblich. Nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind Bundesfernstraßen dazu bestimmt, einem „weit-räumigen Verkehr“ zu dienen und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz (§ 1 Abs. 1 FStrG). Landesstraßen haben mindestens „regionale Verkehrsbedeutung“ und dienen den durchgehenden Verkehrsverbindungen; sie sollen untereinander und mit den Bundesfern-straßen ein zusammenhängendes Netz bilden (§ 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW-StrWG NRW). Kreisstraßen sind Straßen mit „überörtlicher Verkehrsbedeutung“, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben (§ 3 Abs. 3 StrWG NRW). Nach Fertigstellung überörtlicher Straßenbauvorhaben stellen sich regelmäßig Verkehrsverlagerungseffekte ein, die eine Neustrukturierung des klassifizierten Straßenverkehrsnetzes notwendig machen. Streckenabschnitte bisheriger Landesstraßen und Kreisstraßen sind entsprechend ihrer zukünftigen Verkehrsbedeutung und prognostizierten Verkehrsentwicklung umzustufen.
Mit der Verkehrsfreigabe des östlichen Bauabschnitts der Ortsumgehung Gangelt im Juni 2020 verlagern sich die Verkehrsströme in und um Gangelt und die Verkehrsbelastungen auf den innerörtlichen Straßen K 13/Kritzraedstraße und K 17/Hanxler Straße sowie Mercatorstraße nehmen ab. Aufgrund der Verkehrsreduzierung verlieren die vorgenannten Straßenabschnitte ihre über- bzw. zwischenörtliche Verkehrsbedeutung und sind daher zu Ge-meindestraßen abzustufen.
Weiterhin wurde mit der Gemeinde Gangelt und dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung
Niederrhein, Mönchengladbach - vereinbart, dass zum 1. Januar 2022 die L 47
zwischen den Kreisverkehrsplätzen „Gewerbegebiet“ und „Jakob-Muth-Schule“
ebenfalls zur Gemeindestraße abgestuft und zum Lückenschluss des
Landesstraßennetzes die Kreisstraßen K 17/Luisenring sowie
Franz-Savels-Straße und K 5/Martin-May-Straße zur Landesstraße 47 aufgestuft
werden sollen. Diesem Umstufungszeitpunkt hat auch die Bezirksregierung Köln,
Dezernat 25 - Straßenbauförderung-, zugestimmt, damit bei einer Aufstufung der
K 5 vor Ablauf der Zweckbindungsfrist im Jahr 2024 keine Fördermittel mehr
zurückgezahlt werden müssen.
Bedingt
durch die vorgenannten weiteren Umstufungen wird nunmehr das Kreisstraßennetz
im Gemeindegebiet Gangelt unterbrochen, so dass der durch Mindergangelt
verlaufende Abschnitt der K 17/Schinvelder Straße von der niederländischen
Grenze bis zum jetzigen Kreisverkehrsplatz K 5/K17 auch seine Verkehrsbedeutung
verliert und daher ebenfalls zur Gemeindestraße abzustufen ist. Für eine
Abstufung spricht zudem, dass die auf niederländischem Gebiet weiterführende
Straße aufgrund des Durchfahrverbots für LKW und der geringen Ausbaubreite von
maximal 5 m ohnehin keine Verbindung mehr für den über- oder zwischen-örtlichen
Straßenverkehr ist. Die umzustufenden Streckenabschnitte sind in der
beigefügten Übersichtskarte farblich kenntlich gemacht.
Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW werden
Umstufungen (hierunter fallen sowohl Auf- als auch Abstufungen) durch die für
die Straße höherer Verkehrsbedeutung zuständige Straßenaufsichtsbehörde
verfügt; für umzustufende Kreisstraßen ist Straßenaufsichtsbehörde gemäß den
Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Bezirksregierung Köln (§ 54 StrWG). Dabei sind die beteiligten
Träger der Straßenbaulast zuvor mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu
hören (§ 8 Abs. 3 StrWG NRW). Der Bürgermeister der Gemeinde Gangelt hat das
Einverständnis der Gemeinde Gangelt zu den beabsichtigten Ab-stufungen der
Kreisstraßen in Gangelt und Mindergangelt in Aussicht gestellt. Hier ist jedoch
auch noch die Zustimmung des Rates erforderlich.
Nach der Lage im klassifizierten Straßenverkehrsnetz
entsprechen die beabsichtigen Ab-stufungen der Kreisstraßen zu Gemeindestraßen
der tatsächlichen Verkehrsbedeutung im
Sinne von § 3 StrWG NRW.
Seitens des Kreises Heinsberg ist daher beabsichtigt,
bei der Bezirksregierung die Ab-stufungen der vorgenannten Abschnitte der
Kreisstraßen K 13 und K 17 zu Gemeindestraßen mit Wirkung zum 01.01.2021 zu beantragen. Der Antrag zur Abstufung
der L 47 zur Gemeindestraße sowie Aufstufung der K 17 und K 5 zur Landesstraße mit Wirkung zum 01.01.2022 ist vom
Landesbetrieb Straßenbau sodann im nächsten Jahr beim Verkehrs-ministerium zu
stellen.