Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt der Kreistag den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme von Trichinenuntersuchungen zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Kreis Viersen.

 


Ab dem Jahr 2004 hat die Europäische Union (EU) durch die Verabschiedung verschiedener Verordnungen ein europaweit einheitliches Lebensmittel- und Futtermittelrecht installiert, mit dem die bis dahin bestehenden nationalen Regelungen überwiegend abgelöst worden sind. Einer dieser Rechtsetzungsakte der EU ist die Verordnung 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. In Artikel 12 der VO(EG) 882/2004 ist vorgesehen, dass die zuständigen Behörden bei der Benennung von Laboratorien, welche die bei amtlichen Kontrollen gezogenen Proben analysieren können, nur solche Laboratorien benennen (können), die entsprechend den festgelegten Europäischen Normen betrieben, bewertet und akkreditiert werden. Die seitens der EU für die Umsetzung dieser Vorgaben eingeräumten Übergangsfristen sind endgültig zum 31.12.2013 ausgelaufen.

 

Um die Untersuchungen der amtlichen Trichinenproben auch weiterhin im Eigenlabor des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Heinsberg durchführen zu können, wäre eine Akkreditierung entsprechend des Art. 12 der VO(EG) 882/2004 notwendig.

 

Die Kosten für das Akkreditierungsverfahren sind mit einmalig ca. 5.000 € und danach mit etwa 2.000 € jährlich zu veranschlagen. Daneben binden die Akkreditierung und die Aufrechthaltung derselben erhebliche Personalkapazitäten im Amt. Darüber hinaus müsste in nicht unerheblicher Größenordnung in die inzwischen veraltete Ausstattung und Technik des hiesigen Labors sowie in notwendige bauliche Maßnahmen (u. a. Zugangskontrolle, Abluftanlage) investiert werden.

 

Vorab angestellte Überlegungen und interne Berechnungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes haben ergeben, dass es für den Kreis kostengünstiger ist, die Trichinenproben von einem Dritten – möglichst einer anderen Veterinärbehörde -  kostenpflichtig untersuchen zu lassen.

 

Nach Gesprächen mit den umliegenden Veterinärbehörden hat sich der Kreis Viersen bereit erklärt, die aus dem Kreis Heinsberg stammenden Trichinenproben in seinem Untersuchungslabor am Schlachthof in Viersen, das sich bereits im Akkreditierungsverfahren befindet, mituntersuchen zu lassen.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen (4.250 Proben von Schweinen und Pferden sowie 435 Proben von Wildschweinen pro Jahr; Tendenz stetig fallend) sowie der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Kostenkalkulation des Kreises Viersen fallen jährliche Untersuchungskosten in Höhe von voraussichtlich 5.200,00 € an.

 

Der bisherige Zeitaufwand für die Durchführung der Untersuchung im Eigenlabor lag bei etwa 5 Arbeitsstunden/Woche. Der für den Transport der Proben nach Viersen hier entstehende Zeitaufwand liegt mit 3 Stunden (2 x wöchentlich etwa 1,5 h) unter dem bisherigen Zeitaufwand für die Untersuchungen. Die nunmehr anfallenden Wegstreckenentschädigungen für die Fahrten nach Viersen entsprechen betragsmäßig in etwa der Zeitersparnis. Die Fahrten nach Viersen können außerdem in vielen Fällen mit Fahrten zum Untersuchungsamt in Krefeld kombiniert werden. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit der zuvor beschriebenen Investitionen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Kreis Viersen dauerhaft mit der Durchführung der Trichinenuntersuchung der im Kreis Heinsberg anfallenden Trichinenproben zu beauftragen. Die im Kreis Heinsberg anfallenden Trichinenproben werden seit dem 01.11.2013 im Probebetrieb beim Kreis Viersen mituntersucht.

 

Die dem Kreis Viersen für seine Tätigkeiten zu zahlenden Vergütungen fließen diesseits in die Gebührenkalkulation für die Fleischuntersuchung ein und werden dementsprechend auf die Untersuchungspflichtigen umgelegt.

 

Für die dauerhafte Beauftragung des Kreises Viersen ist der Abschluss der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig. Die Vereinbarung bedarf nach ihrem Abschluss noch der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf, die der Kreis Viersen erwirken wird.