Sitzung: 11.03.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0264/2014
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt
der Kreistag den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Übernahme von Trichinenuntersuchungen zwischen dem Kreis Heinsberg und dem
Kreis Viersen.
Ab dem Jahr 2004 hat
die Europäische Union (EU) durch die Verabschiedung verschiedener Verordnungen
ein europaweit einheitliches Lebensmittel- und Futtermittelrecht installiert,
mit dem die bis dahin bestehenden nationalen Regelungen überwiegend abgelöst
worden sind. Einer dieser Rechtsetzungsakte der EU ist die Verordnung 882/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über amtliche
Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
In Artikel 12 der VO(EG) 882/2004 ist vorgesehen, dass die zuständigen Behörden
bei der Benennung von Laboratorien, welche die bei amtlichen Kontrollen
gezogenen Proben analysieren können, nur solche Laboratorien benennen (können),
die entsprechend den festgelegten Europäischen Normen betrieben, bewertet und
akkreditiert werden. Die seitens der EU für die Umsetzung dieser Vorgaben
eingeräumten Übergangsfristen sind endgültig zum 31.12.2013 ausgelaufen.
Um die
Untersuchungen der amtlichen Trichinenproben auch weiterhin im Eigenlabor des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Heinsberg durchführen
zu können, wäre eine Akkreditierung entsprechend des Art. 12 der VO(EG)
882/2004 notwendig.
Die Kosten für das
Akkreditierungsverfahren sind mit einmalig ca. 5.000 € und danach mit etwa
2.000 € jährlich zu veranschlagen. Daneben binden die Akkreditierung und die
Aufrechthaltung derselben erhebliche Personalkapazitäten im Amt. Darüber hinaus
müsste in nicht unerheblicher Größenordnung in die inzwischen veraltete
Ausstattung und Technik des hiesigen Labors sowie in notwendige bauliche
Maßnahmen (u. a. Zugangskontrolle, Abluftanlage) investiert werden.
Vorab angestellte
Überlegungen und interne Berechnungen des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes haben ergeben, dass es für den Kreis
kostengünstiger ist, die Trichinenproben von einem Dritten – möglichst einer
anderen Veterinärbehörde -
kostenpflichtig untersuchen zu lassen.
Nach Gesprächen mit
den umliegenden Veterinärbehörden hat sich der Kreis Viersen bereit erklärt,
die aus dem Kreis Heinsberg stammenden Trichinenproben in seinem Untersuchungslabor
am Schlachthof in Viersen, das sich bereits im Akkreditierungsverfahren
befindet, mituntersuchen zu lassen.
Unter
Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen (4.250 Proben von Schweinen und
Pferden sowie 435 Proben von Wildschweinen pro Jahr; Tendenz stetig fallend)
sowie der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten
Kostenkalkulation des Kreises Viersen fallen jährliche Untersuchungskosten in
Höhe von voraussichtlich 5.200,00 € an.
Der bisherige
Zeitaufwand für die Durchführung der Untersuchung im Eigenlabor lag bei etwa 5
Arbeitsstunden/Woche. Der für den Transport der Proben nach Viersen hier
entstehende Zeitaufwand liegt mit 3 Stunden (2 x wöchentlich etwa 1,5 h) unter
dem bisherigen Zeitaufwand für die Untersuchungen. Die nunmehr anfallenden
Wegstreckenentschädigungen für die Fahrten nach Viersen entsprechen
betragsmäßig in etwa der Zeitersparnis. Die Fahrten nach Viersen können
außerdem in vielen Fällen mit Fahrten zum Untersuchungsamt in Krefeld
kombiniert werden. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit der zuvor
beschriebenen Investitionen.
Vor diesem
Hintergrund ist es sinnvoll, den Kreis Viersen dauerhaft mit der Durchführung
der Trichinenuntersuchung der im Kreis Heinsberg anfallenden Trichinenproben zu
beauftragen. Die im Kreis Heinsberg anfallenden Trichinenproben werden seit dem
01.11.2013 im Probebetrieb beim Kreis Viersen mituntersucht.
Die dem Kreis
Viersen für seine Tätigkeiten zu zahlenden Vergütungen fließen diesseits in die
Gebührenkalkulation für die Fleischuntersuchung ein und werden dementsprechend
auf die Untersuchungspflichtigen umgelegt.
Für die dauerhafte Beauftragung des Kreises Viersen ist der Abschluss
der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig. Die Vereinbarung bedarf nach
ihrem Abschluss noch der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf, die der
Kreis Viersen erwirken wird.