Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Die obligatorischen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für alle Kreistagsabgeordneten zu Beginn und in der Mitte der Wahlperiode sollen ausgesetzt werden. Der Kreis setzt sich über den Landkreistag für eine solche Regelung ein.

 

2. Die in dieser Wahlperiode eingeführten doppelten Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende werden ab der neuen Wahlperiode im November dieses Jahres bis auf Weiteres abgeschafft. Dafür wird die Hauptsatzung entsprechend geändert.

 


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO vom 21.07.2020 verwiesen.

 

Landrat Pusch weist zunächst auf Folgendes hin:

 

„Nach einem Erlass des für Kommunales zuständigen Ministeriums NRW vom 13.02.2017 sind grundsätzlich (außer dem Wahlprüfungsausschuss) alle Ausschüsse in die Gewährung der Aufwandsentschädigung einzubeziehen. Ausnahmen sind zulässig, soweit - ähnlich dem Wahl-prüfungsausschuss - eine geringe Tagungshäufigkeit anzunehmen ist.

 

Nach Wortlaut, Genese und Zweckrichtung des § 31 KrO NRW ist die Frage, welche Aus-schüsse von der Gewährung einer Aufwandsentschädigung an den jeweiligen Vorsitzenden ausgenommen werden können, nicht in das unbegrenzte freie Ermessen des Kreistags gestellt. Eine Umkehrung des Regel - Ausnahmeverhältnisses, insbesondere dergestalt, in der Hauptsat-zung pauschal alle Ausschüsse von der Gewährung der Aufwandsentschädigung auszunehmen, dürfte jedenfalls im Regelfall nicht zulässig sein.“

 

Da die Kreisausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Teilnahme zur Sitzung verhindert sind, ergreift CDU-Fraktionsvorsitzender Dahlmanns das Wort zu dem Antrag. Die CDU-Fraktion unterstütze die Ausführungen des Landrates. Es gäbe mehrere Gründe, den Antrag abzulehnen. Allein jedoch, einen solchen Antrag in der letzten Sitzung einer Wahlperiode zu stellen, sei populistisch und gehöre sich nicht.

Landrat Pusch stellt den Antrag zur Abstimmung. In der neuen Wahlperiode könnte ggf. noch einmal über die Thematik beraten werden.