Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom 30.06.2020 betr. „Mittagsverpflegung am KGH – coronabedingte Ausgleichszahlung“ wird genehmigt.


Da die Sitzung des Kreisausschusses erst am 25.08.2020 stattfindet, die Fa. „iss was“ zur Sicherung ihrer Existenz jedoch früher auf die Gewährung eines Zuschusses angewiesen war, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 30.06.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Firma „iss was“ erhält als Ausgleich eine Zahlung in Höhe von 50 % des Einkaufspreises der entsorgten Lebensmittel, mithin 972,57 €. Andere Hilfen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen; sofern und soweit es zu Überzahlungen oder Doppelfinanzierungen kommt, ist der entsprechende Betrag an den Kreis Heinsberg zurückzuzahlen.“

 

 

Weitere Erläuterungen können der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.