Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem.
§ 12 GeschO betr. „Homeoffice“ vom 07.08.2020 verwiesen.
Landrat Pusch führt wie folgt aus:
Antwort: Während der Coronakrise haben 129 Bedienstete (98 Mitarbeiterinnen/31 Mitarbeiter) regelmäßig im Homeoffice gearbeitet. Schon vor Bekanntwerden der ersten Infektion mit dem Coronavirus im Kreis Heinsberg und auch aktuell haben davon 65 Bedienstete (52 Mitarbeiterinnen/13 Mitarbeiter) einen dauerhaften alternierenden Heimarbeitsplatz und erbringen einen Teil ihrer dienstlichen Tätigkeit von zu Hause aus.
Frage 2: In welchen
Ämtern/Arbeitsbereichen sind sie tätig?
Antwort: Mit Ausnahme der folgenden Ämter/Stabsstellen gab es in allen Bereichen Heimarbeitsplätze: Amt für Gebäudewirtschaft und Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Frage 3: Wie hoch ist der
Anteil an der Gesamtarbeitszeit, in der die Personen von zu Hause aus arbeiten?
Antwort: Der Anteil an der Gesamtarbeitszeit war gerade in der akuten Coronakrise sehr unterschiedlich und es wurde so viel wie es der Dienstbetrieb zuließ in Heimarbeit verlagert. Die genauen Anteile wurden durch das Haupt- und Personalamt in dieser Zeit nicht zentral erfasst.
Für die dauerhaften Heimarbeitsplätze liegt der durchschnittliche Heimarbeitsanteil an der Gesamtarbeitszeit bei rund 40 %.
Frage 4: Wie viele
Bedienstete davon arbeiten hauptsächlich (mehr als 50 % des
Beschäftigungsumfangs) von zu Hause; wie viele arbeiten hauptsächlich am
Arbeitsplatz der Verwaltung?
Antwort: Auch die folgende Aussage bezieht sich lediglich auf die dauerhaft eingerichteten Heimarbeitsplätze: 15 Bedienstete (12 Mitarbeiterinnen/3 Mitarbeiter) arbeiten mehr als 50 % in alternierender Heimarbeit; 50 Bedienstete (40 Mitarbeiterinnen/10 Mitarbeiter) arbeiten hauptsächlich in der Verwaltung.
Frage 5: Wie viele Anträge
auf Homeoffice sind im ersten Halbjahr abgelehnt worden und warum?
Antwort: Im ersten Halbjahr ist kein Antrag auf Homeoffice abgelehnt worden. Um flexibel auf die dynamische Entwicklung der Pandemie reagieren zu können, wurde für die situativen Heimarbeitsplätze kein formelles Antragsverfahren durchgeführt.
Frage 6: In welchen
Ämtern/Bereichen gibt es Homeoffice-Möglichkeiten, die zz. nicht genutzt
werden?
Antwort: Grundsätzlich sieht die Dienstvereinbarung zur alternierenden Heimarbeit vom 01.11.2013 vor, dass Heimarbeitsplätze unter der Voraussetzung eingerichtet werden können, dass sich der Arbeitsbereich hierfür eignet. In der Regel gibt es in jedem/r Amt/Stabsstelle zumindest einzelne Arbeitsplätze, die sich hierfür eignen. Um die Homeoffice-Möglichkeit noch mehr Bediensteten zugänglich zu machen, wird sukzessive am Zugriff auf benötigte Fachsoftware gearbeitet.