Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

 

Mit Verfügung vom heutigen Tage hat die Bezirksregierung Köln die Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2014 ohne Einschränkungen genehmigt. Sie weist besonders darauf hin, dass den Kommunen gem. § 56 Abs. 2 Kreisordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Einwendungen wurden seitens der Kommunen nicht vorgetragen.

 


 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: