Sitzung: 13.08.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Mit
Schreiben vom 03.08.2020 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die
SPD-Kreistagsfraktion um Beantwortung von Fragen zum Thema „Fahrradwege“.
Auf
Anfrage des Ausschussvorsitzenden Jansen erklärt stellv. Ausschussvorsitzende
Kurth, dass sie mit einer schriftlichen Beantwortung dieser Anfrage und der weiteren
Anfrage unter TOP 7.1 seitens der Verwaltung einverstanden ist, die der
Niederschrift beigefügt werden. Sämtliche Ausschussmitglieder stimmen dieser
Vorgehensweise zu.
Die
Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage
1:
Wurde
seitens des Kreises in der Vergangenheit eine Bestandsaufnahme des Zustandes
der Radwege gemacht, die im Rahmen des Knotenpunktsystems ausgewiesen sind?
Falls ja, gibt es ein Qualitätsmanagement, um einen guten Zustand zu
gewährleisten? Erfolgt eine Abstimmung mit den Kommunen?
Frage
2:
In
welchen zeitlichen Abständen werden die Radwege im Kreisgebiet auf Schäden
kontrolliert (z. B. im Rahmen eines Qualitätsmanagements)?
Frage 3:
Wenn Schäden festgestellt
werden, wie lange dauert es in etwa bis diese behoben sind?
Antwort zu den Fragen 1 bis
3:
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die touristischen
Radwege als auch die Radwege für den Alltags-Radverkehr hauptsächlich in
Baulast der Kommunen, zu geringeren Teilen in Baulast anderer Trägerschaft
(Kreis Heinsberg, Straßen.NRW o. ä.) befinden. Das touristische Radwegenetz
weist eine Länge von ca. 550 km auf. Im Rahmen des Förderprojektes velo+ wurde
im Jahr 2017 die knapp 200 km lange Rundtour, die hauptsächlich über das
Knotenpunktnetz führt, durch den ADFC befahren und bewertet. Ein hierbei
betrachteter Parameter war die Wegebeschaffenheit. Im Vorfeld des
Förderprojekts Raderlebnis RUR wurde der RurUfer-Radweg ebenfalls im Jahr 2015
durch den ADFC befahren. Dies soll im Rahmen des Pro-jektes wiederholt werden.
Die Kontrolle der Radwege obliegt, wie oben bereits ausgeführt, den jeweiligen Baulast-trägern. Der Kreis Heinsberg ist für die touristische radwegweisende Beschilderung entlang des Radroutennetzes zuständig. Diese wird jährlich vor Beginn der Fahrradsaison kontrolliert. Festgestellte Mängel werden zeitnah behoben. Auch unterjährig wird, nach Meldung von Bürgern oder Kommunen, die Beschilderung erneuert. Wegeschäden, die in diesem Zu-sammenhang auffallen, werden umgehend dem zuständigen Baulastträger gemeldet. Wegeschäden an fahrbahnbegleitenden Radwegen an Kreisstraßen, die im Rahmen der o. g. Kontrolle oder im Rahmen der Streckenkontrolle auffallen, werden zeitnah behoben.
Meldungen, die beim Heinsberger Land eingehen, werden dem Kreis ebenfalls umgehend weitergeleitet.
Statistiken über die Dauer der Beseitigung an Radwegen liegen dem Kreis Heinsberg nicht vor. Die Zuständigkeit liegt hier bei den jeweiligen Baulastträgern, die in eigener Zuständigkeit agieren. Wegeschäden, die dem Kreis Heinsberg seitens der Kommunen oder von Bürgern gemeldet werden, werden umgehend an die zuständigen Baulastträger gemeldet. Weiteres wird dort veranlasst. Schäden an fahrbahnbegleitenden Radwegen an Kreisstraßen werden zeitnah behoben.
Frage 4:
Wie
oft gab es in den vergangenen fünf Jahren Vollsperrungen von Fahrradwegen?
Wie wurde die Bevölkerung in Kenntnis
gesetzt?
Antwort:
Da der Kreis vom
Informationsfluss der zuständigen Baulastträger abhängig ist, kann diese Frage
nicht abschließend beantwortet werden. In der Regel erfolgen Hinweise auf
Facebook oder der Presse; im Falle bestehender Radrouten wie der
West-Bike-Route oder dem RurUfer-Radweg auch über die jeweiligen
Internetauftritte.
Umleitungen werden, sobald
Sperrungen bekannt werden, zeitnah durch den Kreis Heinsberg in Absprache mit
ggf. der zuständigen Anordnungsbehörde vor Ort ausgeschildert. Um-leitungen
werden, soweit möglich, ebenfalls ausgeschildert.
Frage 5:
Sieht
die Verwaltung die Notwendigkeit, die Kommunikation über gesperrte Radwege zu
verbessern? Falls ja, welche Möglichkeiten werden in Betracht gezogen?
Antwort:
Ja.
Der Kreis Heinsberg ist von Meldungen der Bürger oder der Kommunen abhängig.
Derzeit laufen Abstimmungen mit der „Stabsstelle Digitalisierung“, um Bürgern
die Möglichkeit zu geben, Radwegeschäden im Rahmen des geplanten
Bürger-Service-Portals zu übermitteln. Über die entsprechenden Kanäle
(Facebook, Internetauftritt, s. auch Frage 4) soll die Öffentlichkeit i.d.R. anschließend
informiert werden. Die Nutzung dieser Medien ist ggf. zu intensivieren.