Beschluss: keine Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 03.08.2020 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die SPD-Kreistagsfraktion um Beantwortung von Fragen zum Thema „Fahrradwege“.

 

Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Jansen erklärt stellv. Ausschussvorsitzende Kurth, dass sie mit einer schriftlichen Beantwortung dieser Anfrage und der weiteren Anfrage unter TOP 7.1 seitens der Verwaltung einverstanden ist, die der Niederschrift beigefügt werden. Sämtliche Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:              

Wurde seitens des Kreises in der Vergangenheit eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Radwege gemacht, die im Rahmen des Knotenpunktsystems ausgewiesen sind? Falls ja, gibt es ein Qualitätsmanagement, um einen guten Zustand zu gewährleisten? Erfolgt eine Abstimmung mit den Kommunen?

 

Frage 2:              

In welchen zeitlichen Abständen werden die Radwege im Kreisgebiet auf Schäden kontrolliert (z. B. im Rahmen eines Qualitätsmanagements)?

 

Frage 3:               

Wenn Schäden festgestellt werden, wie lange dauert es in etwa bis diese behoben sind?

 

Antwort zu den Fragen 1 bis 3:

Es ist zu berücksichtigen, dass sich die touristischen Radwege als auch die Radwege für den Alltags-Radverkehr hauptsächlich in Baulast der Kommunen, zu geringeren Teilen in Baulast anderer Trägerschaft (Kreis Heinsberg, Straßen.NRW o. ä.) befinden. Das touristische Radwegenetz weist eine Länge von ca. 550 km auf. Im Rahmen des Förderprojektes velo+ wurde im Jahr 2017 die knapp 200 km lange Rundtour, die hauptsächlich über das Knotenpunktnetz führt, durch den ADFC befahren und bewertet. Ein hierbei betrachteter Parameter war die Wegebeschaffenheit. Im Vorfeld des Förderprojekts Raderlebnis RUR wurde der RurUfer-Radweg ebenfalls im Jahr 2015 durch den ADFC befahren. Dies soll im Rahmen des Pro-jektes wiederholt werden.

 

Die Kontrolle der Radwege obliegt, wie oben bereits ausgeführt, den jeweiligen Baulast-trägern. Der Kreis Heinsberg ist für die touristische radwegweisende Beschilderung entlang des Radroutennetzes zuständig. Diese wird jährlich vor Beginn der Fahrradsaison kontrolliert. Festgestellte Mängel werden zeitnah behoben. Auch unterjährig wird, nach Meldung von Bürgern oder Kommunen, die Beschilderung erneuert. Wegeschäden, die in diesem Zu-sammenhang auffallen, werden umgehend dem zuständigen Baulastträger gemeldet. Wegeschäden an fahrbahnbegleitenden Radwegen an Kreisstraßen, die im Rahmen der o. g.      Kontrolle oder im Rahmen der Streckenkontrolle auffallen, werden zeitnah behoben.

Meldungen, die beim Heinsberger Land eingehen, werden dem Kreis ebenfalls umgehend weitergeleitet.

 

Statistiken über die Dauer der Beseitigung an Radwegen liegen dem Kreis Heinsberg nicht vor. Die Zuständigkeit liegt hier bei den jeweiligen Baulastträgern, die in eigener Zuständigkeit agieren. Wegeschäden, die dem Kreis Heinsberg seitens der Kommunen oder von      Bürgern gemeldet werden, werden umgehend an die zuständigen Baulastträger gemeldet. Weiteres wird dort veranlasst. Schäden an fahrbahnbegleitenden Radwegen an Kreisstraßen werden zeitnah behoben.

 

Frage 4:               

Wie oft gab es in den vergangenen fünf Jahren Vollsperrungen von Fahrradwegen? Wie    wurde die Bevölkerung in Kenntnis gesetzt?

 

Antwort:

Da der Kreis vom Informationsfluss der zuständigen Baulastträger abhängig ist, kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. In der Regel erfolgen Hinweise auf Facebook oder der Presse; im Falle bestehender Radrouten wie der West-Bike-Route oder dem RurUfer-Radweg auch über die jeweiligen Internetauftritte.

Umleitungen werden, sobald Sperrungen bekannt werden, zeitnah durch den Kreis Heinsberg in Absprache mit ggf. der zuständigen Anordnungsbehörde vor Ort ausgeschildert. Um-leitungen werden, soweit möglich, ebenfalls ausgeschildert.

 

Frage 5:               

Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Kommunikation über gesperrte Radwege zu verbessern? Falls ja, welche Möglichkeiten werden in Betracht gezogen?

 

Antwort:

Ja. Der Kreis Heinsberg ist von Meldungen der Bürger oder der Kommunen abhängig. Derzeit laufen Abstimmungen mit der „Stabsstelle Digitalisierung“, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, Radwegeschäden im Rahmen des geplanten Bürger-Service-Portals zu übermitteln. Über die entsprechenden Kanäle (Facebook, Internetauftritt, s. auch Frage 4) soll die          Öffentlichkeit i.d.R. anschließend informiert werden. Die Nutzung dieser Medien ist ggf. zu intensivieren.