Sitzung: 12.08.2020 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Herr Dezernent Stepprath berichtet wie folgt:
„In seiner Sitzung am 13.05.2020 hat der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen des Kreises Heinsberg mit Beschluss die Kreisverwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der Schulträger Lösungen zu finden, um insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich Hilfen zur Teilhabe am digitalen Angebot der Schulen zukommen zu lassen.
Der Kreis Heinsberg steht im engen Kontakt mit den Schulleitungen der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen und den weiteren kommunalen Schulträgern. Im Juli 2020 wurden angesichts der Corona-Pandemie Richtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, die die digitale Sofortausstattung an Schulen betreffen, verabschiedet:
Ziel ist es, die Versorgung der Schüler/-innen mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, und die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern. Für den Schulträger Kreis Heinsberg wird ein Schulträgerbudget in Höhe von 443.204,40 € in Aussicht gestellt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 %; die Zuwendungsempfänger – die Kommunen - erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10 %. Förderfähig sind Sachausgaben bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500,00 € je mobilem Endgerät und für benötigte technische Werkzeuge zur Gestaltung digitaler Unterrichtsformen sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Ausgaben für Schulungen. Die Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg wurden gebeten, zeitnah den Bedarf zu ermitteln und diesen mitzuteilen, damit möglichst frühzeitig die Fördermittel abgerufen werden können. Die Stabsstelle Digitalisierung ist mit der Umsetzung befasst. Die digitalen Endgeräte verbleiben im Eigentum des Schulträgers und werden in Form einer Leihgabe verteilt. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung nicht vorgesehen.
Für die einzelnen Schulträger im Kreis Heinsberg beträgt das Förderbudget wie folgt:
Schulträger |
Sofortausstattungsprogramm für Schüler/innen - € - |
Kreis Heinsberg |
443.204,40 |
Stadt Erkelenz |
266.808,70 |
Gemeinde Gangelt |
23.407,36 |
Stadt Geilenkirchen |
130.208,65 |
Stadt Heinsberg |
141.032,46 |
Stadt Hückelhoven |
268.795,02 |
Gemeinde Selfkant |
20.678,94 |
Stadt Übach-Palenberg |
142.052,30 |
Gemeinde Waldfeucht |
28.183,43 |
Stadt Wassenberg |
115.482,51 |
Stadt Wegberg |
120.225,43 |
Gesamtschulzweckverband Heinsberg |
45.772,55 |
Gangelt, Schulverband der Realschule |
48.488,35 |
Summe: |
1.794.340,10 |
Wegen der Beschränkung auf den Höchstbetrag, der auch alle damit verbundenen Dienst- und Administrationsleistungen inkludiert, ist abzusehen, dass neben dem Eigenanteil noch erhebliche weitere Kosten auf den Kreis Heinsberg zukommen werden.
Der Kreisausschuss wird sich im Übrigen in seiner Sitzung am 25.08.2020 mit diesen Thematiken und dem „Digital-Pakt“ befassen und notwendige, förderrelevante Beschlüsse fassen.“
Abstimmungsergebnis: