Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Herr Dezernent Stepprath berichtet wie folgt:

 

In seiner Sitzung am 13.05.2020 hat der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationen­fragen des Kreises Heinsberg mit Beschluss die Kreisverwaltung beauftragt, unter Einbe­ziehung der Schulträger Lösungen zu finden, um insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich Hilfen zur Teilhabe am digitalen Angebot der Schulen zukommen zu lassen.

 

Der Kreis Heinsberg steht im engen Kontakt mit den Schulleitungen der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen und den weiteren kommunalen Schulträgern. Im Juli 2020 wurden angesichts der Corona-Pandemie Richtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, die die digitale Sofortausstattung an Schulen betreffen, verabschiedet:

 

Ziel ist es, die Versorgung der Schüler/-innen mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, und die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern. Für den Schulträger Kreis Heinsberg wird ein Schulträgerbudget in Höhe von 443.204,40 € in Aussicht gestellt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 %; die Zuwendungsempfänger – die Kommunen - erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10 %. Förderfähig sind Sachausgaben bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500,00 € je mobilem Endgerät und für benötigte technische Werkzeuge zur Gestaltung digitaler Unterrichtsformen sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Ausgaben für Schulungen. Die Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg wurden gebeten, zeitnah den Bedarf zu ermitteln und diesen mitzuteilen, damit möglichst frühzeitig die Fördermittel abgerufen werden können. Die Stabsstelle Digitalisierung ist mit der Umsetzung befasst. Die digitalen Endgeräte verbleiben im Eigentum des Schulträgers und werden in Form einer Leihgabe verteilt. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung nicht vorgesehen.

 

Für die einzelnen Schulträger im Kreis Heinsberg beträgt das Förderbudget wie folgt:

 

Schulträger

Sofortausstattungsprogramm für Schüler/innen        - € -

Kreis Heinsberg

443.204,40

Stadt Erkelenz

266.808,70

Gemeinde Gangelt

23.407,36

Stadt Geilenkirchen

130.208,65

Stadt Heinsberg

141.032,46

Stadt Hückelhoven

268.795,02

Gemeinde Selfkant

20.678,94

Stadt Übach-Palenberg

142.052,30

Gemeinde Waldfeucht

28.183,43

Stadt Wassenberg

115.482,51

Stadt Wegberg

120.225,43

Gesamtschulzweckverband Heinsberg

45.772,55

Gangelt, Schulverband der Realschule

48.488,35

Summe:

1.794.340,10

 

Wegen der Beschränkung auf den Höchstbetrag, der auch alle damit verbundenen Dienst- und Administrationsleistungen inkludiert, ist abzusehen, dass neben dem Eigenanteil noch erhebliche weitere Kosten auf den Kreis Heinsberg zukommen werden.

 

Der Kreisausschuss wird sich im Übrigen in seiner Sitzung am 25.08.2020 mit diesen Thematiken und dem „Digital-Pakt“ befassen und notwendige, förderrelevante Beschlüsse fassen.“

 


Abstimmungsergebnis: