Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Fraktionssitzungen, die seit Beginn der COVID-19-Lage im Wege von Telefon- bzw. Onlinekonferenzen stattgefunden haben, werden mit entsprechender Gewährung einer Entschädigung genehmigt. Gleiches gilt für zukünftige Online-Fraktionssitzungen während der Coronavirus-Lage und zwar solange, bis der neue Kreistag in der Wahlperiode ab November 2020 eine Entscheidung zur Zulässigkeit von Online-Fraktionssitzungen trifft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2020.

 


Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) informierte mit Schreiben vom 18.06.2020 über die Möglichkeit der Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen. Demnach kann Sitzungsgeld nach der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO) auch für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung. Eine Entscheidung über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen ist vom Kreistag zu treffen. 

 

Die Verwaltung begrüßt die Zulässigkeit von Online-Fraktionssitzungen und die damit einhergehende Gewährung von Sitzungsgeldern. Während der akuten COVID-19-Lage im März und April 2020 wurden entsprechende Anfragen der Fraktionen bereits verwaltungsseitig gestattet, sodass Fraktionssitzungen im Wege von Telefon- bzw. Onlinekonferenzen stattgefunden haben. Mit E-Mail vom 20.04.2020 wurden die Fraktionen über die Hinweise des MHKBG zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 unterrichtet. In diesem Zusammenhang wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Verwaltung alternative Formen für Fraktionssitzungen, wie z.B. Telefon- und Videokonferenzen, befürwortet.

 

Die Vorteile für die Fraktionen sowie die Verwaltung sind bei alternativen Sitzungsformen zu Präsenz-Fraktionssitzungen u.a.:

- Wegfall der Anfahrten zum Sitzungsort und somit Einsparung von Zeit und Schadstoffausstoß sowie Reduzierung der Fahrtkosten-Erstattung seitens der Verwaltung

- Vermeidung eines Infektionsrisikos während der aktuellen COVID-19-Epidemie und in zukünftigen epidemischen Lagen

- Kreiseigene Räumlichkeiten sind für andere Zwecke verfügbar.

 

Die beabsichtigte Genehmigung von Online-Fraktionssitzungen soll solange gelten, bis der neue Kreistag in der Wahlperiode ab November 2020 eine Entscheidung zur Zulässigkeit von Online-Fraktionssitzungen trifft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2020.

 

Mit dem neu konstituierten Kreistag soll die Thematik in der neuen Wahlperiode dann nochmal beraten und beschlossen werden, ggf. mit der Aufnahme einer entsprechenden Regelung in § 9 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg. Zu entscheiden wäre dann auch, ob grundsätzlich Online-Fraktionssitzungen auch unabhängig von epidemischen Lagen (in einer gewissen Anzahl) erlaubt sein sollen.

 

Mit E-Mail vom 03.07.2020 sind den Fraktionen und Kreistagsmitgliedern bereits entsprechende Informationen zugegangen.