Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreis-gymnasium Heinsberg, der Umlage für die Kreismusikschule sowie der Umlage für die Jakob-Muth-Schule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2019.   


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg, die Kreismusikschule in Erkelenz sowie für die Jakob-Muth-Schule mit den Standorten in Gangelt und Oberbruch. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt und als differenzierte Kreisumlage festgesetzt.

 

Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten im Bereich des Kreisgymnasiums werden anhand des jeweiligen Schüleranteils umgelegt. Dies gilt auch für die Kreismusikschule und die Jakob-Muth-Schule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2019 Anwendung finden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Demnach ist eine Entscheidung des Kreistages, die differenzierten Umlagen tatsächlich abzurechnen, eine wesentliche Voraussetzung für das Abrechnungsverfahren.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2019 hat die Verwaltung die Differenz zwischen den festgesetzten Umlagen und den tatsächlichen Ergebnissen ermittelt.

 


Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Festsetzung

Ist

Differenz

Jugendamt

28.305.213,62 €

28.808.384,03 €

- 503.170,41 €

Kreisgymnasium

197.536,34 €

188.895,43 €

+    8.640,91 €

Kreismusikschule

494.265,05 €

483.632,59 €

+  10.632,46 €

Jakob-Muth-Schule

1.016.144,10 €

1.102.064,66 €

-  85.920,56 €

 

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die im Bereich des Jugendamtes und der Jakob-Muth-Schule hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleiben (Fehlbeträge) und im Bereich des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2019 alle Umlagen abzurechnen. D.h. die Unterdeckungen im Bereich des Jugendamtes und der Förderschule sind von den betroffenen Städten und Gemeinden nachzufordern und die erzielten Überschüsse im Bereich des Kreisgymnasiums sowie der Kreismusikschule sind zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg im gleichen Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Würde es nicht zur Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung kommen, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für die entstandenen Differenzen in den übrigen Bereichen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2019 stehen.