Sitzung: 08.09.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0157/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm „Sofortausstattung“
umzusetzen und hierfür die notwendigen zusätzlichen Mittel außerplanmäßig
bereit zu stellen.
Am 21.07.2020 wurde die Richtlinie „Förderung von
digitaler Sofortausstattung (Zusatzvereinbarung DigitalPakt)“ des Ministeriums
für Schule und Bildung veröffentlicht.
Ziel der Förderung ist die:
- Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit
digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich
sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht
- sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung
professioneller Online-Lehrangebote
Förderfähig sind folgende Sachausgaben:
- Anschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops,
Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme
sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in
Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben)
- benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für
digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige
Software und notwendige Ausgaben für Schulungen.
Sachausgaben für die Wartung
und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben
sind nicht förderfähig.
Das Land stellt dem Schulträger Kreis Heinsberg insgesamt 443.204,- € für
die Beschaffung zur Verfügung. Der Kreis hat darüber hinausgehend einen
Eigenanteil in Höhe von 49.244,- € zu tragen. Bis zum 31. Dezember 2020 nicht
für die Zwecke des Sofortausstattungsprogramms verbrauchte Landesmittel sind
zurückzuzahlen.
Derzeit finden Gespräche mit den Schulleitungen über den konkreten Bedarf
und die Art der Ausstattung statt. Absehbar ist, dass sich einige Schulen für
iPads, andere für Windows-Notebooks entscheiden werden, um den jeweiligen
besonderen Lehrstoffanforderungen gerecht zu werden.
Da der Eigenanteil des Kreises lediglich die oben genannten förderfähigen
Ausgaben erfasst, werden für den Kreis zusätzliche Kosten wie folgt anfallen:
Kosten
(einmalig) |
Kosten (jährlich) |
|
Eigenanteil |
49.244,89 € |
|
Wartung&Support
Extern (Laufzeit 36 Monate) Teams Support: 7
Schulen Projektkosten
Client Design Initialer Rollout
Microsoft Endgeräte (einmalig) Kosten Rollout
iPads regioiT |
17.700,00 € 25.200,00 € 14.600,00 € |
75.600,00 € 25.200,00 € |
Mehrkosten über
500€ für geeignetes Notebookmodell oder iPad incl. Zubehör 10 iPad Koffer zur
Aufbewahrung in der Schule, ca. |
79.800,00 € 13.000,00 € |
|
Lizenzkosten
(NetMan oder vergleichbar) 61,-€/Gerät * 840 |
51.240,00 € |
|
Lizenzkosten (MS
Azure E1 Cloud Lizenz oder vergleichbar) ca. 6,-€/Gerät * 840 |
5.040,00 € |
|
36 Monate
Geräteversicherung, 81,49 €/Gerät * 840 |
68.451,60 € |
|
|
||
Summe |
324.276,49 € |
100.800,00 € |
Auf der Grundlage dieser Kalkulation (Verwendung der Landesmittel,
Eigenanteil Kreis Heinsberg im Förderprogramm “Sofortausstattung“ und
Verwendung weiterer Kreismittel für zusätzliche Beschaffungskosten) könnten 840
Geräte angeschafft werden.
Ergänzend wird in der Sitzung des Kreisausschusses seitens der Verwaltung
darauf hingewiesen, dass keine Festlegung auf Microsoft-Lizenzen erfolgt ist,
sondern Produkte verschiedener Anbieter betrachtet werden.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass einzelne Schulen mit
zusätzlicher Hardware, wie z. B. mobilen Access-Points ausgestattet werden
müssen, um Schülerinnen und Schülern das Arbeiten mit EDV-Endgeräten
nahebringen zu können. Entsprechende Abstimmungen mit den Schulleitungen haben
einvernehmlich stattgefunden. Hierdurch ergeben sich Änderungen in der
tabellarischen Darstellung, die Gesamtkosten werden allerdings nicht steigen.
Im Kreishaushalt 2020 sind keine Haushaltsmittel zur Umsetzung des
Förderprogramms veranschlagt. Die Mittel wären außerplanmäßig bereitzustellen.
Eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr
2020 besteht nicht (siehe Erlass des MHKBG NRW vom 8.7.2020, Az.
304-46.16-2000/20 18).