Sitzung: 08.09.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0158/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen
Endgeräten an den kreiseigenen Schulen unter Heranziehung des
Landesförderprogramms „Endgeräte für Lehrkräfte“ entsprechende Geräte zu
beschaffen. Zur Deckung der einmaligen Einrichtungs-, Lizenz- und
Hardwarekosten stellt der Kreis zusätzlich 122.000 € zur Verfügung.
Am 28.07.2020 wurde die Richtlinie „Förderung von
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Ministeriums für Schule und Bildung
veröffentlicht.
Ziel der Förderung ist die Beschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme
von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür
erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte
erforderlichen Zubehörs.
Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von
mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der
Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem
Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich
Nebenausgaben).
Sachausgaben für die Wartung, den Support und den
Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht
förderfähig.
Das Land stellt 281.000,- €
für die Ausstattung der an Schulen des Kreises tätigen Lehrkräfte mit
Endgeräten zur Verfügung. Einen Eigenanteil des Schulträgers sieht das
Förderprogramm nicht vor. Bei einem Maximalbetrag von 500 €/Gerät könnten insgesamt mit diesen Mitteln ca. 562
Endgeräte beschafft werden. Die Mittel sind bis zum 31.
Dezember 2020 zu verausgaben.
Auch wenn das Förderprogramm
keinen Eigenanteil der Schulträger vorsieht sind mit der Beschaffung,
Administration, Einbindung der Geräte etc. erhebliche zusätzliche Kosten
verbunden. Diese ergeben sich u.a. daraus, dass eine gesamtsystemkonforme
Beschaffung zu einem Maximalbetrag von 500,- €/Gerät nicht realistisch möglich
erscheint. Zudem ergeben sich weitere Kosten aus dem Rollout, der Wartung und
dem Support, Lizenzen und einer Geräteversicherung. Nach den Berechnungen der
Verwaltung belaufen sich diese zusätzlichen, nicht von den Fördermitteln
gedeckten Kosten auf insgesamt ca. 450.000,- € (einmalig) und jährlich weitere
50.000,- €.
Anderes als das Sofortprogramm für Schülerinnen und Schüler sieht die
Förderrichtlinie zur Ausstattung der Lehrkräfte für die Schulträger die
Möglichkeit vor, dieses Programm auszuschlagen. Hintergrund ist die im
Vergleich zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler abweichende
Zuständigkeitsverteilung. Für die Lehrkräfte als Landesbedienstete ist primär
das Land als Dienstherr verantwortlich. Andere Gebietskörperschaften haben
daher bereits signalisiert, das Förderprogramm zunächst nicht umsetzen zu
wollen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, zunächst die weitere
landesweite Entwicklung in Bezug auf die Lehrerausstattung abzuwarten. Dies
gilt umso mehr, als der Landkreistag NRW mitgeteilt hat, das Land würde zurzeit
noch weitere Überlegungen hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an den laufenden
Kosten ab 2021 anstellen. Die Zeit soll vor allem aber auch genutzt werden, um
mit den Schulen zu klären, welche konkreten Anforderungen an die Geräte zu
stellen wären. Eine grundsätzliche Ablehnung des Förderprogramms ist hiermit
nicht verbunden.
Nach einer kurzen Diskussion in der Sitzung des Kreisausschusses schlägt
Landrat Pusch vor, den Satz „Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“
in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Der Kreisausschuss folgt einstimmig
dem Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag nimmt die Möglichkeit einer Ausstattung der Lehrkräfte mit EDV-Endgeräten durch den Kreis als Schulträger unter anteiliger Finanzierung über das Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte“ zur Kenntnis. Von einer kurzfristigen Umsetzung wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen in Kreisträgerschaft die Möglichkeiten einer Umsetzung und deren konkrete Ausgestaltung zu prüfen. Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“
In der Sitzung des Kreistages weist Landrat Pusch darauf hin, dass den Kreistagsmitgliedern eine Tischvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vorliegt. Dort wird wie folgt ausgeführt:
„Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit den Leitungen der
kreiseigenen Schulen statt-gefunden, die die Ausstattung der Lehrkräfte mit
digitalen Endgeräten zum Gegenstand hat-ten. In diesen Gesprächen hat sich
herauskristallisiert, dass den Schulen vor allen Dingen an einer relativ
kurzfristig zu beschaffenden „soliden Basisausstattung“ gelegen ist und sie die
Bereitstellung teurerer Hardware mit umfassenden Einbindungsmöglichkeiten in
ein künftiges Gesamtkonzept jedenfalls derzeit nicht priorisieren. Dies hätte
in finanzieller Hinsicht für den Kreis als Schulträger folgende Konsequenzen.
Das Land stellt 281.000 € Fördermittel zur Verfügung, hat aber eine
Deckelung je Endgerät in Höhe von 500,- € festgesetzt. Wartung, Support und
Betrieb sind nach aktuellem Stand auch weithin nicht förderfähig, d.h.
entsprechende Zusatzkosten sind vom jeweiligen Schulträger zu tragen. Insgesamt
beliefen sich die einmaligen Einrichtungs-, Lizenz- und Hardwarekosten (vor
allem iPad-Hüllen, Displayschutz, erhöhte Grundkosten von Notebooks im
Vergleich zu iPads), die vom Kreis zu übernehmen wären, für die von den Schulen
favorisierten Geräte nach Schätzung der Stabsstelle Digitalisierung auf ca.
122.000 €. Die jährlichen Wartungs- und Supportkosten betragen darüber hinaus
ca. 51.000 € zuzüglich Personalmehrkosten im Bereich der Stabsstelle
Digitalisierung.
Die Verwaltung hatte dem Kreisausschuss vorgeschlagen, zunächst keinen
abschließenden Beschluss zu fassen, um den Schulen die Möglichkeit zu geben,
ihre konkreten Bedarfe näher zu definieren und hieraus abgeleitet, die
Zusatzkosten für den Kreis konkreter bestimmen zu können. Dem ist der Kreisausschuss
gefolgt, hat allerdings zusätzlich beschlossen, die Landes-förderung nicht
verfallen lassen zu wollen. Eine Auftragsvergabe hat daher spätestens Ende des
Jahres 2020 zu erfolgen.
Auch wenn weiterhin keine Aussagen vom Land vorliegen, ob bzw. in welchem
konkreten Umfang eine künftige Beteiligung an den laufenden Support- und
Wartungskosten erfolgen wird, wird seitens der Verwaltung auf Grundlage der
Abstimmungen mit den kreiseigenen Schulen, der Grundsatzentscheidung, keine
Fördermittel verfallen zu lassen, und der anstehenden Neukonstituierung des
Kreistages und seiner Gremien nachfolgender Beschluss vorgeschlagen.“