Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten an den kreiseigenen Schulen unter Heranziehung des Landesförderprogramms „Endgeräte für Lehrkräfte“ entsprechende Geräte zu beschaffen. Zur Deckung der einmaligen Einrichtungs-, Lizenz- und Hardwarekosten stellt der Kreis zusätzlich 122.000 € zur Verfügung.

 


Am 28.07.2020 wurde die Richtlinie „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Ministeriums für Schule und Bildung veröffentlicht.

 

Ziel der Förderung ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs.

 

Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

 

Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

 

Das Land stellt 281.000,- € für die Ausstattung der an Schulen des Kreises tätigen Lehrkräfte mit Endgeräten zur Verfügung. Einen Eigenanteil des Schulträgers sieht das Förderprogramm nicht vor. Bei einem Maximalbetrag von 500 €/Gerät könnten insgesamt mit diesen Mitteln ca. 562 Endgeräte beschafft werden. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2020 zu verausgaben.

 

Auch wenn das Förderprogramm keinen Eigenanteil der Schulträger vorsieht sind mit der Beschaffung, Administration, Einbindung der Geräte etc. erhebliche zusätzliche Kosten verbunden. Diese ergeben sich u.a. daraus, dass eine gesamtsystemkonforme Beschaffung zu einem Maximalbetrag von 500,- €/Gerät nicht realistisch möglich erscheint. Zudem ergeben sich weitere Kosten aus dem Rollout, der Wartung und dem Support, Lizenzen und einer Geräteversicherung. Nach den Berechnungen der Verwaltung belaufen sich diese zusätzlichen, nicht von den Fördermitteln gedeckten Kosten auf insgesamt ca. 450.000,- € (einmalig) und jährlich weitere 50.000,- €.

 

Anderes als das Sofortprogramm für Schülerinnen und Schüler sieht die Förderrichtlinie zur Ausstattung der Lehrkräfte für die Schulträger die Möglichkeit vor, dieses Programm auszuschlagen. Hintergrund ist die im Vergleich zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler abweichende Zuständigkeitsverteilung. Für die Lehrkräfte als Landesbedienstete ist primär das Land als Dienstherr verantwortlich. Andere Gebietskörperschaften haben daher bereits signalisiert, das Förderprogramm zunächst nicht umsetzen zu wollen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, zunächst die weitere landesweite Entwicklung in Bezug auf die Lehrerausstattung abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als der Landkreistag NRW mitgeteilt hat, das Land würde zurzeit noch weitere Überlegungen hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an den laufenden Kosten ab 2021 anstellen. Die Zeit soll vor allem aber auch genutzt werden, um mit den Schulen zu klären, welche konkreten Anforderungen an die Geräte zu stellen wären. Eine grundsätzliche Ablehnung des Förderprogramms ist hiermit nicht verbunden.

 

Nach einer kurzen Diskussion in der Sitzung des Kreisausschusses schlägt Landrat Pusch vor, den Satz „Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“ in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Der Kreisausschuss folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag nimmt die Möglichkeit einer Ausstattung der Lehrkräfte mit EDV-Endgeräten durch den Kreis als Schulträger unter anteiliger Finanzierung über das Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte“ zur Kenntnis. Von einer kurzfristigen Umsetzung wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen in Kreisträgerschaft die Möglichkeiten einer Umsetzung und deren konkrete Ausgestaltung zu prüfen. Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“

 

In der Sitzung des Kreistages weist Landrat Pusch darauf hin, dass den Kreistagsmitgliedern eine Tischvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vorliegt. Dort wird wie folgt ausgeführt:

 

„Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit den Leitungen der kreiseigenen Schulen statt-gefunden, die die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten zum Gegenstand hat-ten. In diesen Gesprächen hat sich herauskristallisiert, dass den Schulen vor allen Dingen an einer relativ kurzfristig zu beschaffenden „soliden Basisausstattung“ gelegen ist und sie die Bereitstellung teurerer Hardware mit umfassenden Einbindungsmöglichkeiten in ein künftiges Gesamtkonzept jedenfalls derzeit nicht priorisieren. Dies hätte in finanzieller Hinsicht für den Kreis als Schulträger folgende Konsequenzen.

 

Das Land stellt 281.000 € Fördermittel zur Verfügung, hat aber eine Deckelung je Endgerät in Höhe von 500,- € festgesetzt. Wartung, Support und Betrieb sind nach aktuellem Stand auch weithin nicht förderfähig, d.h. entsprechende Zusatzkosten sind vom jeweiligen Schulträger zu tragen. Insgesamt beliefen sich die einmaligen Einrichtungs-, Lizenz- und Hardwarekosten (vor allem iPad-Hüllen, Displayschutz, erhöhte Grundkosten von Notebooks im Vergleich zu iPads), die vom Kreis zu übernehmen wären, für die von den Schulen favorisierten Geräte nach Schätzung der Stabsstelle Digitalisierung auf ca. 122.000 €. Die jährlichen Wartungs- und Supportkosten betragen darüber hinaus ca. 51.000 € zuzüglich Personalmehrkosten im Bereich der Stabsstelle Digitalisierung.

 

Die Verwaltung hatte dem Kreisausschuss vorgeschlagen, zunächst keinen abschließenden Beschluss zu fassen, um den Schulen die Möglichkeit zu geben, ihre konkreten Bedarfe näher zu definieren und hieraus abgeleitet, die Zusatzkosten für den Kreis konkreter bestimmen zu können. Dem ist der Kreisausschuss gefolgt, hat allerdings zusätzlich beschlossen, die Landes-förderung nicht verfallen lassen zu wollen. Eine Auftragsvergabe hat daher spätestens Ende des Jahres 2020 zu erfolgen.

 

Auch wenn weiterhin keine Aussagen vom Land vorliegen, ob bzw. in welchem konkreten Umfang eine künftige Beteiligung an den laufenden Support- und Wartungskosten erfolgen wird, wird seitens der Verwaltung auf Grundlage der Abstimmungen mit den kreiseigenen Schulen, der Grundsatzentscheidung, keine Fördermittel verfallen zu lassen, und der anstehenden Neukonstituierung des Kreistages und seiner Gremien nachfolgender Beschluss vorgeschlagen.“