Sitzung: 08.09.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0149/2020
Beschlussvorschlag:
a)
Der Kreis Heinsberg gewährt einen einmaligen zusätzlichen
Gesellschafterzuschuss in Höhe von bis zu 7.500 € in 2020 zur Finanzierung der
Mehraufwendungen der Niederrhein Tourismus GmbH für das
Niederrhein-Rad-Verleihsystem. Der Zuschuss steht unter den Vorbehalten, dass
sich die übrigen Gesellschafter ebenfalls in entsprechender Höhe beteiligen und
die angenommenen Einnahmenverluste aus der Verleihung der Räder tatsächlich im
laufenden Jahr entstehen; anderenfalls wird sich der Gesellschafterzuschuss in
entsprechender Höhe verringern.
b)
Der Kreis Heinsberg gewährt einen zusätzlichen
Gesellschafterzuschuss in Höhe von bis zu 47.000 € im Haushaltsjahr 2021 und
plant entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2021 ein. Der Zuschuss steht unter
den Vorbehalten, dass sich die übrigen Gesellschafter ebenfalls in
entsprechender Höhe beteiligen und die angenommenen Einnahmenverluste aus
Drittmitteln der touristischen Partnerbetriebe und Sponsoren tatsächlich
entstehen; anderenfalls wird sich der Gesellschafterzuschuss in entsprechender
Höhe verringern.
Der Kreis Heinsberg ist seit dem 01.07.2017 mit 20% an der
Niederrhein Tourismus GmbH (NT) beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die
Kreise Wesel, Kleve und Viersen mit einer ebenfalls jeweils 20%igen
Beteiligung. Seit dem Geschäftsjahr 2020 beträgt der jährliche
Gesellschafterbeitrag zur Finanzierung der laufenden Geschäftskosten 62.250 €
je Gesellschafter (bis einschließlich 2019 jährlich 50.000 € je
Gesellschafter).
Aufgrund der Corona-Pandemie, die die Tourismuswirtschaft mit
erheblichen, zum Teil sogar vollständigen, Umsatzausfällen getroffen hat,
werden nach Einschätzung der Geschäftsführung voraussichtlich erhebliche
Verluste aufgrund wegfallender Mieteinnahmen beim Verleihsystem
„Niederrhein-Rad“ und im Bereich des Marketings durch fehlende Beiträge der
Partner-Betriebe und Sponsoren entstehen. Zur Schließung dieser drohenden
Finanzierungslücken bittet die Geschäftsführung der NT daher die Gesellschafter
um zusätzliche, über die bisherigen Gesellschafterbeiträge (insgesamt 249.000 €
p.a.) hinausgehende Zuschüsse. Der zusätzliche Finanzbedarf wird nachfolgend
erläutert.
Niederrhein-Rad-Verleihsystem
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Darlehen in Höhe von 180.000 € für
die Anschaffung von 320 Niederrheinrädern aufgenommen. Neben den Darlehensraten
fallen Kosten für Reparatur, Logistik etc. an. Die Räder konnten bislang noch
nicht oder kaum eingesetzt werden, da der touristische Betrieb erst langsam und
stark eingeschränkt wieder begonnen hat. Mit einer Refinanzierung der Kosten
über das Verleihsystem rechnet die Geschäftsführung daher aufgrund der
wirtschaftlichen Lage der Tourismusunternehmen erst ab 2021. Dadurch entsteht
für 2020 eine Finanzierungslücke im Umfang von bis zu 30.000 €, die durch
entsprechende Zuschüsse der vier Gesellschafter geschlossen werden soll. Soweit
Mieteinnahmen generiert werden können, wird sich der o.g. Betrag für die
Gesellschafter entsprechend vermindern.
Der einmalige zusätzliche Gesellschafterbeitrag des Kreises
Heinsberg in Höhe von bis zu 7.500 € könnte überplanmäßig im Kreishaushalt 2020
bereitgestellt werden. Da es sich um coronabedingte Mehraufwendungen handelt,
würde der Betrag nach dem Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW im
Jahresabschluss 2020 isoliert und ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum
von maximal 50 Jahren aufgelöst.
Marketingkampagne
Das Marketingbudget wird seit 2014 weitgehend über touristische
Partnerbetriebe und Sponsoren finanziert. In 2019 wurden ca. 188.000 €
akquiriert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass aufgrund der
voraussichtlich mittel- bis längerfristig schwierigen wirtschaftlichen Lage der
Betriebe mit erheblichen bis vollständigen Einnahmeausfällen in den nächsten
Jahren zu rechnen ist.
Aus den nachfolgenden Gründen wird die Notwendigkeit gesehen, das
Marketing in dem bisherigen Umfang auch weiter umzusetzen:
·
In den letzten zwei Jahren wurde eine bisher schon wirkungsvolle
neue Dachmarkenstrategie in enger Zusammenarbeit und mit hoher Akzeptanz der
Betriebe entwickelt und am Markt platziert. Um diese nicht zu gefährden und
weiter auszubauen, sind Marketingmaßnahmen im bisherigen Umfang notwendig.
·
Auch in den vergangenen Jahren lagen die Ausgaben für das
Marketing von Niederrhein Tourismus im regionalen Vergleich eher am unteren
Rand der Vergleichswerte und konnten nur mit effizientem und gezieltem
Mitteleinsatz, insbesondere aber hohem Akquisitionsaufwand bei privaten
Betrieben und Sponsoren, finanziert werden. Diese Bemühungen würden im Falle
eines deutlichen Zurückfahrens der Marketingmaßnahmen konterkariert. Zudem
würden dadurch über lange Jahre aufgebaute Marketing-Strukturen und
-Kooperationen gefährdet.
Einsparungen aufgrund weggefallener Ausgaben für Messen und
Veranstaltungen sind in 2020 nur in geringem Umfang gegeben. Zum Teil sollen
eingesparte Mittel (3.000 €- 4.000 €) für eine noch zu beauftragende externe
Untersuchung eingesetzt werden. Gegenstand ist die bisherige und zu erwartende
Umsatzverlustentwicklung sowie die Erstellung von Umsatzprognosen für die Jahre
2020/2021 unter Berücksichtigung der aktuellen und zu erwartenden touristischen
Entwicklungen unter „Corona–Pandemie-Bedingungen“. Des Weiteren soll die
Untersuchung Handlungsempfehlungen für das Marketing aufzeigen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass alle Einsparungsmöglichkeiten
von der Geschäftsführung geprüft wurden und diese nicht ohne Gefährdung der
oben aufgezeigten Ziele möglich sind; die geplanten oder noch zu planenden
Marketingausgaben sollen daher so effizient und kostengünstig wie möglich zur
Zielerreichung eingesetzt werden. Hierzu kann die externe Untersuchung eine
weitere Grundlage sein.
In den Gremien der Gesellschaft wurde intensiv über die Laufzeit
der Marketingfinanzierung aus zusätzlichen Gesellschafterbeiträgen beraten. Die
Geschäftsführung geht davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung der Betriebe
in den nächsten drei Jahren nicht möglich sein wird und wünscht sich
Planungssicherheit durch entsprechend höhere Gesellschafterbeiträge.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte der erhöhte
Gesellschafterbeitrag zunächst auf das Jahr 2021 begrenzt werden. Über einen
weiteren zusätzlichen Gesellschafterzuschuss für das Jahr 2022 sollte erst im
kommenden Jahr auf der Basis einer aktuellen Einschätzung der Lage entschieden
werden. Hierzu soll die Geschäftsführung des NT die Gesellschafter rechtzeitig
informieren und weiterhin Möglichkeiten der finanziellen Einbindung der
Betriebe prüfen.
Da es sich auch hier um coronabedingte Mehraufwendungen handelt,
würde der Betrag nach dem Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW im
Haushaltsplan 2021 isoliert und ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum
von maximal 50 Jahren aufgelöst.