Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 in der vorgelegten Entwurfsfassung.




Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 in der zz. geltenden Fassung stellen Kreise und kreisfreie Städte Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind nach dieser Vorschrift insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, spätestens aber alle 5 Jahre, fortzuschreiben.

 

Die letzte turnusmäßige Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist im Jahr 2015 erfolgt und in dieser Fassung vom Kreistag in seiner Sitzung vom 05.07.2015 beschlossen worden.

 

Die regelmäßige Überprüfung des Bedarfsplanes hat in der Folgezeit eine Steigerung der Einsatzzahlen und Veränderungen bei der Hilfsfristerreichung ergeben, so dass sich im Jahr 2017 die Notwendigkeit für eine vorzeitige Teilfortschreibung des Planes gezeigt hat. Die Auswertung auf der Basis der Einsatzzahlen des Jahres 2016 hatte ergeben, dass die rettungsdienstliche Vorhaltung erneut zu erhöhen war. Dies betraf insbesondere das Gemeindegebiet Waldfeucht, wo nach der Teilfortschreibung des Planes eine Rettungswache mit Rettungswagen im Ortsteil Waldfeucht-Haaren eingerichtet worden ist.

 

Nach der zuletzt erfolgten Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 im Jahr 2017 steht nun die turnusmäßige Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes an.

 

Inhaltlich sieht der jetzt vorliegende Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 keine erneute Erhöhung der Vorhaltung von Rettungstransportwagen (RTW) gegenüber dem bisherigen Bedarfsplan nach dem Stand der Teilfortschreibung von 2017 vor. Die gravierendste Änderung gegenüber den bisherigen Planungen stellt die Erhöhung der Zahl der vorgehaltenen Krankentransportwagen (KTW) und die Konzentration der KTW in einer zentralen KTW-Poolwache dar. Diese soll nach Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplanes an zentraler Stelle im Kreis (voraussichtlich auf dem Gebiet der Stadt Hückelhoven) geplant und errichtet werden. Mit der Errichtung der KTW-Poolwache sollen die bisher dezentral bei vier verschiedenen Rettungswachen stationierten KTW in diese Poolwache verlegt und der Krankentransport dann zukünftig von dieser Wache aus zentral für das gesamte Versorgungsgebiet erfolgen. Mit der Errichtung der zentralen KTW-Poolwache sollen u. a. die Streckenkilometer für Leerfahrten von KTW verringert und Synergieeffekte erzielt werden. Sofern es bei einer dezentralen Stationierung der KTW bliebe, müssten die derzeitigen Standorte für die KTW erweitert und baulich ertüchtigt werden, wobei schon jetzt ersichtlich ist, dass an drei Standorten aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Erweiterung nicht möglich ist und somit drei Neubauten an anderer Stelle erforderlich würden. Die Errichtung einer zentralen KTW-Poolwache ist wirtschaftlicher als die ansonsten notwendige Ertüchtigung der bestehenden Wachen bzw. der Neubauten.

 

Weiterhin sieht die Bedarfsplanung wegen der bisher hier gemachten positiven Erfahrungen eine Ausweitung des Telenotarzt-Systems zur Verbesserung der notärztlichen Versorgung vor. Nicht umsonst wird das Telenotarztsystem von der Landesregierung NRW flächen-deckend für das ganze Land NRW angestrebt.

 

Der Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll inhaltlich im Detail in der Sitzung im Fachausschuss durch einen Vertreter der RD HS gGmbH vorgestellt und erläutert werden.

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Bedarfsplanes wurde im Rahmen des gemäß § 12 Abs. 2 RettG NRW gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens am 18.12.2019 mit den vollständigen Anlagen den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungs-dienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz sowie den Krankenhäusern im Kreis Heinsberg, den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg und den Trägern des Rettungsdienstes angrenzender Kreise zur Stellungnahme zugeleitet.

 

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am 14.02.2020. Innerhalb der Frist haben 3 Institutionen bzw. Behörden eine Stellungnahme zur Bedarfsplanung abgegeben. Bedenken bzw. Änderungswünsche hinsichtlich der Bedarfsplanung wurden hierbei nicht vorgetragen.

 

Mit den zuständigen Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat am 17.02.2020 ein erstes Erörterungsgespräch stattgefunden, in dem das gem. § 12 Abs. 5 RettG NRW anzustrebende Einvernehmen erzielt werden sollte. Obwohl die Kostenträger im Rahmen des Beteiligungsverfahrens innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme abgegeben haben, ist in dem Gespräch am 17.02.2020 das Einvernehmen nicht erteilt worden. Vielmehr ist die Fortführung des Gespräches auf den 02.03.2020 vertagt worden, da die Kostenträger noch die Vorlage ergänzender Unterlagen in Bezug auf die wirtschaftlichen Vorteile der Errichtung einer zentralen KTW-Poolwache erbeten haben.

 

Mit dem Auftreten des ersten Falles einer CoViD19-Erkrankung im Kreis Heinsberg am 25.02.2020 sind die Verhandlungen mit den Kostenträgern vorerst unterbrochen worden. Die für die Sitzung am 04.03.2020 unter dem Vorbehalt des Einvernehmens vorgesehene Beschlussfassung über den Rettungsdienstbedarfsplan ist infolge des vollständigen Erliegens des Sitzungsbetriebes bis jetzt nicht zustande gekommen.

 

Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den Kostenträgern hat am 14.05.2020 eine mehrstündige Telefonkonferenz mit den Kostenträgern stattgefunden. Auch im weiteren schriftlichen Austausch der Standpunkte vor und nach dieser Telefonkonferenz konnte ein Einvernehmen mit den Kostenträgern bislang nicht erzielt werden.

 

Im Wesentlichen differieren die Standpunkte der Verhandlungsparteien noch bei zwei strittigen Themen. Zum einen möchten die Kostenträger entgegen einer von ihnen selbst unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung vom 11.02.2020 mit dem Minister für Arbeit Gesundheit und Soziales, das Telenotarztsystem landesweit zu etablieren, erst weitere Erfahrungswerte hinsichtlich der Bildung von Trägergemeinschaften für Telenotarztzentralen abwarten, bevor sie der Erweiterung gemäß Rettungsdienstbedarfsplan zustimmen können. Zum anderen ist nach Vorbringen der Kostenträger die Wirtschaftlichkeit des Neubaus einer zentralen KTW-Wache gegenüber der dezentralen Vorhaltung der KTW in vier verschiedenen Rettungswachen noch nicht hinreichend belegt.

 

Hinsichtlich der unterschiedlichen Standpunkte zum Telenotarztsystem ist beabsichtigt, diesen strittigen Punkt aus dem angestrebten Einvernehmen auszuklammern und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuverhandeln.

 

Zur Wirtschaftlichkeit der zentralen KTW-Poolwache sind weitergehende Kalkulationen und Vergleichsberechnungen erforderlich, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudewirtschaft aufgestellt und kurzfristig den Kostenträgern zugeleitet werden. Dabei wird auf die bestehenden bauplanungsrechtlichen Probleme an drei Standorten hingewiesen werden.

 

Sollte ein Einvernehmen mit den Kostenträgern daraufhin nicht erzielt werden können, kann die Bezirksregierung Köln nach § 12 Abs. 3 RettG NRW die notwendigen Festlegungen treffen. Mit Blick auf die bisherige Dauer und den Verlauf der Verhandlungen beabsichtigt der Kreis in enger Abstimmung mit der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH, zeitnah die Bezirksregierung zum Zweck der Entscheidung anzurufen.

 

Über den Ausgang und das Ergebnis der Verhandlungen mit den Kostenträgern bzw. den Ausgang des Verfahrens bei der Bezirksregierung wird seitens der Verwaltung im Nachgang berichtet werden.

 

Die Entwurfsfassung der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 (Stand vom 26.05.2020) ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen beigefügt.

 

Herr Rademacher, Geschäftsführer der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RDHS), teilt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen mit, dass die Krankenkassen als Kostenträger zwischenzeitlich ihr Einvernehmen erklärt haben. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, den vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans vom 26.05.2020 inhaltlich anzupassen. Die sich ergebenden Änderungen auf der Seite 42 des Rettungsdienstbedarfsplans wurden den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Änderungen finden sich ebenfalls in der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses.

 

Herr Rademacher erläuterte sodann in der Sitzung des Fachausschusses anhand einer Power-Point-Präsentation die Kernpunkte des Rettungsdienstbedarfsplans. Diese Präsentation ist der Niederschrift ebenfalls beigefügt.

 

Aufgrund der veränderten Ausgangslage war der ursprüngliche Beschlussvorschlag anzupassen.