Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 32, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Konzept für einen Sozialfonds zu erstellen. Dieser Fonds soll möglichst schnell und unbürokratisch Menschen finanziell unterstützen, deren Einkommen coronabedingt weggefallen oder gemindert wurde und die von bestehenden Instrumenten von Bund und Land nicht erfasst werden. Entsprechend benötigte finanzielle Mittel werden in den Kreishaushalt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 13 Nein 32 Enthaltung 5

 

 

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterbreiteten, geänderten Beschlussvorschlag:

 

Es wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Konzeptes für einen Sozialfonds unter Beteiligung der Verwaltung eingerichtet. Über das Ergebnis wird im Kreistag berichtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 18 Nein 32 Enthaltung 0

 

 

Abschließend weist Landrat Pusch nochmals auf die bereits mehrfach vorgeschlagene Lösung durch „Die HEiNSelmänner e.V.“ hin.

 


Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 12.08.2020 als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 10.07.2020 verwiesen.

 

Herr Louven, Leiter des Amtes für Soziales, nimmt hierzu in der Sitzung des Fachausschusses wie folgt Stellung:

 

„Der zu konzeptionierende Fonds soll auf die finanzielle Unterstützung von Menschen gerichtet sein, „deren Einkommen coronabedingt weggefallen ist oder gemindert wurde“. Beispielhaft werden Alleinerziehende, Soloselbstständige, Rentner und Studierende benannt.

 

Die Leistungssysteme des SGB II und des SGB XII stocken entfallende Einkünfte bis zur sozialhilferechtlichen Bedarfsgrenze auf (Regelleistung, Mehrbedarfszuschläge, Kosten der Unterkunft, Kosten der Heizung). Durch die derzeitig und bis zum 30.09.2020 gültigen Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen ist der Zugang zu diesen Sozialleistungen z. B. durch die Aussetzung der Beachtung von Angemessenheitsgrenzen bei den Unterkunftskosten und der Erhöhung der Schongrenzen bei der Forderung des Einsatzes von verwertbaren Vermögen deutlich vereinfacht.

 

Insoweit wird bereits auf diesem Wege Personen, deren Einkommen unter der entsprechenden Bedarfsgrenze lag bzw. nun liegt, geholfen.

 

Dies gilt allerdings nicht, soweit Einkünfte im Sinne des Antrages entfallen, aber dennoch Einnahmen oberhalb der in den o.g. Leistungssystemen genannten Bedarfsgrenzen verbleiben. Hier können Menschen in folgenden Personengruppen betroffen sein:

 

  1. bisher abhängig Beschäftigte, die den Arbeitsplatz verloren haben oder in Kurzarbeit sind,
  2. Selbständige und Freiberufler,
  3. Studierende mit oder ohne BAFöG,
  4. bisher geringfügig Beschäftigte ohne Leistungsansprüche nach dem SGB III (Arbeitslosengeld (AlG)/Kurzarbeitergeld (KuG)) mit sonstigen Einkünften (z. B. Unterhaltsleistungen, Renten o. Ä.).

 

Für die unter 1.  genannten Personen besteht zunächst der Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Kurzarbeitergeld nach dem SGB III in individueller Höhe.

 

Für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften (2.) ergänzt(e) das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für die Monate März bis Juni und von Juli bis September 2020,  wenn keine Leistungen nach SGB II/SGB XII beansprucht wurden (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/426000-kleinstunternehmen-erhielten-finanzielle-unterstuetzung-durch-die-nrw , https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-startet-nrw-ueberbrueckungshilfe-plus-und-sichert-existenz-von-solo. Ob der Zeitraum verlängert wird, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Studierende (3.) können einen Zuschuss für die Lebenshaltung von bis zu 500 EUR monatlich für den Zeitraum Juni bis August 2020 erhalten (https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html). Ob der Zeitraum verlängert wird, ist auch hier der Verwaltung nicht bekannt.

 

Für die unter 4. genannten Personen, die keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder SGB XII oder BVG haben, sind keine pandemiebezogenen Unterstützungsleistungen bekannt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten bei der Entscheidung über den Antrag folgende Überlegungen angestellt werden:

-          Der im Antrag genannte zuwendungsberechtigte Personenkreis ist unbestimmt, daher können die Inanspruchnahme, der Finanzbedarf, der Verwaltungsaufwand und der Personalbedarf nicht realistisch eingeschätzt werden.

-          Sollen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch und/oder pandemiebedingten Hilfsprogrammen des Bundes und/oder des Landes NRW auf eine Zuwendung angerechnet werden oder die Zuwendung sogar ausschließen?

-          Eine Zuwendung für Personen, die durch den Einkommensverlust berechtigt für SGB II- , SGB XII – oder BVG-Leistungen wurden bzw. werden oder hierdurch nun höhere SGB II- , SGB XII – oder BVG-Leistungen erhalten, ist als zweckentsprechende Leistung als Einkommen auf die gesetzliche Leistung anzurechnen und mindert diese. Dies führt im Ergebnis zu keiner Besserstellung und damit zu einer Ungleichbehandlung zu Zuwendungsempfängern außerhalb der Leistungssysteme SGB II und SGB XII.

 

Ohne eine Konkretisierung des begünstigten Personenkreises, der Anrechnung von Leistungen und der Höhe der beabsichtigten Unterstützungsleistung ist die Erstellung eines tragfähigen Konzepts nicht möglich. 

 

Der im Antrag angesprochene Sozialfonds des Kreises Düren bezieht sich ausschließlich auf durch die Pandemie in Not geratene Personen, die ansonsten keine Leistungsansprüche haben (siehe Pressemitteilung des Kreises Düren vom 21.07.2020 unter https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/presse/presse_dat.php?pm=/aktuelles/presse/generationen/ 155010100000054116.php). 

 

Leistungsberechtigt sind dort damit im Ergebnis nur die Personen laut oben Ziffer 4.“

 

Die SPD-Fraktion stellt in der Sitzung des Kreisausschusses zunächst klar, dass der Antrag erst einmal auf die Erstellung eines Konzeptes abzielte, was die Verwaltung durch die Stellungnahme in der Sitzung des Fachausschusses teils schon erarbeitet habe. Sie verteidigt den Antrag dahingehend, dass die Idee des Sozialfonds vom Deutschen Gewerkschaftsbund stamme und im Kreis Düren einige Anträge beschieden sowie Zuschüsse gewährt wurden. Dabei handele es sich um den o. g. Personenkreis unter 4., die eine kleine Unterstützung bekommen haben.

 

Landrat Pusch verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es im Kreis Heinsberg mit dem Verein „Die HEiNSelmänner e.V.“ bereits eine gemeinnützige Organisation gebe, die Menschen unterstützt, die unverschuldet in verschiedensten Lebenslagen, z.B. durch die Coronakrise, in Not geraten seien. Der Verein habe jährlich ein festes Kontingent zur Verfügung, das in den vergangenen Jahren jedoch nie ausgeschöpft wurde. Daher wirbt Landrat Pusch dafür, diesen gemeinnützigen Verein in Erinnerung zu rufen und bekannter zu machen, sodass notbedürftige Menschen zunächst einmal die HEiNSelmänner e.V. um Unterstützung bitten.

 

Die Fraktionen CDU, FDP und FW stimmen dem Vorschlag des Landrates zu. Der Kritik, dass der Antrag der SPD-Fraktion zu unbestimmt sei, entgegnet die SPD-Fraktion damit, dass der Personenkreis bewusst unklar geblieben sei, da die Verwaltung zunächst nur das Konzept für den Sozialfonds erstellen sollte. Die SPD-Fraktion will den Antrag aufrechterhalten, da sie bei dem privaten Verein die fehlenden Einflussmöglichkeiten seitens Politik und Verwaltung bemängelt.

 

Landrat Pusch, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion erklären, privates, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, sei der richtige Weg. Man stärke die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen und habe mit dem Verein eine unkomplizierte und unbürokratische Möglichkeit, um Mittel für in Not geratene Menschen abzurufen.

 

Da die SPD-Fraktion den Antrag aufrechterhält, lässt Landrat Pusch über diesen abstimmen. Gleichwohl weist er noch einmal darauf hin, den Verein „Die HEiNSelmänner e.V.“ bekannter machen zu wollen. Landrat Pusch würde entsprechende Anträge der Bürgerinnen und Bürger entgegennehmen. Sollten die Mittel des Vereins nicht ausreichen, könne man zu dem Thema noch einmal beraten.

 

Auch Kreisausschussmitglied Caron (CDU-Fraktion) bietet Hilfe über den Verein der Kinderkrebshilfe Ophoven an.

 

In der Sitzung des Kreistages betont die SPD-Fraktion, der Antrag werde aufrechterhalten, da es eine Regelungslücke für einen bestimmten Personenkreis gibt und man diesem klar definierten Personenkreis, nämlich den bisher geringfügig Beschäftigten ohne Leistungsansprüche nach dem SGB III (oben Ziff. 4), schnell helfen wolle. Es gebe nicht nur Einzelfälle und auch im Kreis Düren und der StädteRegion Aachen ist einem vergleichbaren Antrag zugestimmt worden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekräftigt, dass einige Leute durch das Raster der Hilfen fallen würden. Da der SPD-Antrag jedoch noch zu unbestimmt sei, sollte man sich zunächst interfraktionell und mit der Verwaltung zusammensetzen und eine Arbeitsgruppe zu dem Thema einrichten.

 

Landrat Pusch, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion verweisen erneut auf die unbürokratische Hilfemöglichkeit durch den Verein der HEiNSelmänner. Falls diese Mittel für die betroffenen Personen nicht ausreichen würden, sollte man über anderweitige Lösungen nachdenken.

 

Nach der Diskussion im Kreistag lässt Landrat Pusch zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.