Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von jeweils 5.000,00 € für die Sprachförderung in den o. g. drei Kitas wird zugestimmt.

 

Der Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von jeweils 31.500,00 € für die o. g. 10 plusKITAS wird zugestimmt.

 


Mit Erlass vom 18.11.2019 bewilligt das Land 330.000,00 €, die gem. § 45 KiBiz als Landeszuschüsse für plusKITAS und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf weiterbewilligt werden sollen. PlusKITA-Förderung und Sprachförderung gab es bereits in den zurückliegenden 6 Jahren.

 

Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Das Land gibt zwei Kriterien zur Erfassung des besonderen Unterstützungsbedarfs vor: Das erste Kriterium ist geringfügiges Einkommen bzw. Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (entnommen aus der Einkommensermittlung für Elternbeiträge). Dieses wird mit 75 % gewertet. Das zweite Kriterium sind Kinder, in deren Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (entnommen aus den Meldebögen der Kitas zum 01.03.2020). Dieses wird mit 25 % gewertet. Die sich hieraus ergebende Rangfolge ist der der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Der Zuschuss pro Kita beträgt mindestens 30.000,00 €. Die Zuschüsse sind für pädagogisches Personal einzusetzen. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind zurückzuzahlen, sie sind nicht rücklagefähig. Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt gem. § 45 Abs. 1 KiBiz für mindestens fünf Jahre.

 

Gem. § 44 Abs. 4 i. V. m. § 45 KiBiz kann die zusätzliche Sprachförderung ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 nur noch in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung bis zum Kindergartenjahr 2024/2025 an die Träger gezahlt werden, die bisher bereits Mittel für die zusätzliche Sprachförderung erhalten haben.

 

Die in Frage kommenden Träger, in deren Kitas bisher Sprachförderung stattfand, wurden deshalb durch die Verwaltung des Jugendamtes entsprechend informiert. Für die folgenden drei Kitas wurde daraufhin die Fortsetzung der Sprachförderung beantragt:

 

Kath. Kita Tüddern

St. Fidelis Boscheln

Kita Am Feldrain 40 Wegberg.

 

Gem. § 45 KiBiz beträgt die Zuwendung für die Sprachförderung jeweils 5.000,00 €.

 

Begründet wird die Fortsetzung der Förderung damit, dass der Bedarf weiterhin durch die Vielzahl an Nationalitäten gegeben ist. Die bisherige Förderung hat sich bewährt. Personal ist bisher schon für diese besondere Aufgabe freigestellt.

 

Die Restmittel i. H. v. 315.000,00 € können auf die plusKITAS verteilt werden, wobei Vorgabe des Landes ist, je Einrichtung mindestens 30.000,00 € weiter zu bewilligen. Aus der Rangfolge wurden die Träger der Kitas 1-15 befragt, ob sie an dem Programm plusKITA Interesse haben. Folgende 10 Kitas haben ihr Interesse an einer Förderung von jeweils 31.500,00 € bekundet:

 

St. Dionysius Frelenberg

Johanniter-Kita Palenberg Im Mühlenhof

Lebenshilfe Kita Haaren

AWO-Kita Boscheln

Waldkindergarten Wassenberg

St. Georg Wassenberg

AWO Carlstr. Übach-Palenberg

St. Theresia Palenberg

AWO Wassenberg

Arche Noah Übach.