Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem vorgeschlagenen Zuschuss mit 108.000,00 € aus Kreismitteln wird zugestimmt.

 


Wegen des gestiegenen Bedarfs wurden zum 01.08.2013 als Übergangslösung Container auf dem Hof des Kindergartens als 3. Gruppe aufgestellt.

 

In den ersten Gesprächen wegen der geplanten Erweiterung wies das Landesjugendamt darauf hin, dass neben der 3. Gruppe auch ein Mehrzweckraum (Motorikraum) als Erweiterung erforderlich sei. Zunächst wurden die beiden Anbauten durch die kath. Kirchengemeinde geplant.

 

Das Bistum Aachen als Aufsichtsbehörde für die Kirchengemeinde stimmte den geplanten Erweiterungen nicht zu. Trotz der Haushaltssicherung entschied die Stadt Wegberg als Eigentümerin die erforderlichen Anbauten durchzuführen.

 

Durch die 3. Gruppe mit 20 neuen Plätzen entstehen anerkennungsfähige Kosten i. H. v. 600.000,00 € (20 * 30.000,00 €). Zu diesen Kosten wurde seitens des Landes ein Zuschuss i. H. v. 540.000,00 € gem. Runderlass des Ministeriums vom 03.08.2017 bewilligt.

 

Durch die Notwendigkeit, einen Mehrzweckraum schaffen zu müssen, ergeben sich deutlich erhöhte Kosten von insgesamt 944.713,00 €. Wegen der enorm hohen Kosten beantragt die Stadt eine zusätzliche Förderung nach dem kommunalen Investitionsfördergesetz NRW (KInvFG NRW). Dem Motorikraum wird das Restbudget aus dem Kommunalen Investitionsförderprogramm i. H. v. 120.000,00 € als anerkennungsfähige Kosten zugeordnet.

Ein Elftel Eigenleistung = 10.909,00 € ist zu berücksichtigen. Die Restkosten = 109.091,00 € werden zu 90 % = 98.182,00 € als Landeszuschuss und zu 10 % = 10.909,00 € als Kreiszuschuss gefördert. Dieser Bezuschussung wurde bereits durch Kreistagsbeschluss vom 03.03.2016 zugestimmt.

 

Aufgrund der hohen Belastung beantragt die Stadt Wegberg gleiche Kosten wie beim KInvFG NRW i. H. v. 120.000,00 € für den Anbau der 3. Gruppe mit Kreismitteln zu bezuschussen. Bei 10 % Eigenanteil = 12.000,00 € ergibt sich ein Zuschuss aus Kreismitteln i. H. v. 108.000,00 €.