Sitzung: 09.04.2014 Schulausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0283/2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, beim Land NRW die entsprechenden Anträge für die Förderung einer
zweiten Vollzeitstelle für die Kommunale Koordinierungsstelle zu stellen, diese
Stelle zeitnah einzurichten und zu besetzen sowie in ca. einem Jahr dem
Schulausschuss über die vorliegenden Erfahrungen zu berichten.
Der Schulausschuss
hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die Beteiligung des Kreises Heinsberg am
Neuen Übergangssystem Schule-Beruf (NÜS) - heute „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ - für die Dauer der Landesförderung sowie die zeitnahe Einrichtung
und Besetzung einer Vollzeitstelle für die Kommunale Koordinierung, verbunden
mit einem Erfahrungsbericht nach ca. einem Jahr, empfohlen.
Der Kreisausschuss
ist in seiner Sitzung am 07.05.2013 dem Beschlussvorschlag des Schulausschusses
gefolgt.
Entsprechend dem
Beschluss des Kreisausschusses wurde zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ am 10.07.2013 die Absichtserklärung zwischen dem
Kreis Heinsberg und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) unterzeichnet und die „Kommunale
Koordinierung“ mit einer Vollzeitstelle - zwei Teilzeitkräfte mit je 0,5
Stellenanteilen - zum Jahresende 2013 eingerichtet. Zum 31.03.2014 erfolgt die
Unterzeichnung der vorgeschriebenen Planungsvereinbarung, in der kurz-, mittel-
und langfristige Ziele zwischen dem Kreis Heinsberg und dem MAIS festgelegt
werden.
Das Landesvorhaben
hat vorrangig zum Ziel,
- Jugendliche früher zu
reflektierten Berufsentscheidungen zu führen,
- der hohen Quote der
Ausbildungs- und Studienabbrüche zu begegnen,
- die langen Wartezeiten
zwischen Schulabschluss und Aufnahme einer Ausbildung zu verkürzen,
- mit dem Erreichen des Endausbaus allen Jugendlichen, die
ausbildungsfähig und ausbildungswillig sind, eine verbindliche
Ausbildungsperspektive zu geben und
- den Fachkräftenachwuchs
sicherzustellen.
Das Landesvorhaben
beinhaltet vier Handlungsfelder, deren Umsetzung über sogenannte
Standardelemente erfolgt. Die Einrichtung einer Kommunalen Koordinierung stellt
eines dieser vier Handlungsfelder dar und ist zwingende Voraussetzung für den
Einstieg und die Umsetzung der Landesinitiative. Ohne die Kommunalen
Koordinierungsstellen könnten die Schulen nicht am Landesprogramm „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ teilnehmen. Da die bisherigen Förderprogramme
auslaufen, würden die Schulen im Handlungsfeld Schule-Beruf keinerlei Förderung
mehr erhalten; z.B. keine finanziellen Mittel zur Durchführung der
Potenzialanalysen und zur Anschaffung des Portfolios (insg. 100,00 € je
Schüler). Davon wären - schrittweise in den nächsten Jahren - alle
Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der allgemein bildenden Schulen betroffen.
Die Kommunale
Koordinierung hilft, die Eckpunkte des Landesvorhabens unter Berücksichtigung
regionaler Besonderheiten umzusetzen. Aufgabe der Kommunalen Koordinierung ist
es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule-Beruf
anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer
kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der derzeit
unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Dazu beteiligt sie die im
Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinausgehend die für das
Übergangssystem relevanten Akteure.
Zwischenzeitlich
sind in allen Kreisen im Regierungsbezirk Köln Kommunale Koordinierungen
eingerichtet.
Bei der Entscheidung, die Kommunale Koordinierung mit zunächst einer
Vollzeitstelle einzurichten, ist man davon ausgegangen, mit der Bearbeitung von
Standardelementen zunächst eines Handlungsfeldes zu beginnen und die übrigen in
den nächsten Jahren sukzessive anzugehen. Zwischenzeitlich ist uns jedoch
vonseiten des MAIS dargelegt worden, dass die Umsetzung des Landesvorhabens
zwingend erfordert, dass alle Standardelemente und Angebote des Programms „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ insgesamt in den Blick genommen und umgesetzt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher dringend die Einrichtung einer weiteren
Sachbearbeiterstelle erforderlich, wobei nicht absehbar ist, ob die Umsetzung
des Vorhabens auf Dauer mit zwei Stellen gelingt.
Die Kommunale Koordinierung wird aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) in Höhe von 50 % der Personalkosten zzgl. 9 % für
Gemeinkosten, 50 % der Abschreibung für Mobiliar und PC-Ausstattung und der
übrigen Sachausgaben für maximal vier Stellen gefördert.
Die Leiterin der Kommunalen Koordinierung erläutert die Rahmenbedingungen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und geht auf die Aktivitäten des vergangenen Jahres ein. Ihre Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Außerdem beantwortet sie Nachfragen des Ausschussmitgliedes van den Dolder zur Bearbeitung der Handlungsfelder in Kooperation mit den Schulen.