Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Gemäß §§ 44 und 46 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) und § 119 in Verbindung mit § 46 Landesbeamtengesetz wird der Landrat durch den Altersvorsitzenden in sein Amt eingeführt und vereidigt. Altersvorsitzender ist das im Jahr 1946 geborene Kreistagsmitglied Friedhelm Thelen.

 

Der Landrat spricht dabei folgende vom Altersvorsitzenden vorgesprochene Vereidigungsformel nach:

 

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Vereidigung wird durch die Unterzeichnung einer Niederschrift dokumentiert.

 

Die Rede des Altersvorsitzenden zur Amtseinführung und Vereidigung des Landrates ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

 

Im Anschluss übernimmt Landrat Pusch die Sitzungsleitung. Bevor er mit Tagesordnungspunkt 2 fortfährt, stellen die Dezernentinnen und Dezernenten des Kreises Heinsberg sich und ihre Tätigkeitsfelder kurz vor.