Gemäß §§ 44 und 46 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO
NRW) und § 119 in Verbindung mit § 46 Landesbeamtengesetz wird der Landrat
durch den Altersvorsitzenden in sein Amt eingeführt und vereidigt.
Altersvorsitzender ist das im Jahr 1946 geborene Kreistagsmitglied Friedhelm
Thelen.
Der
Landrat spricht dabei folgende vom Altersvorsitzenden vorgesprochene
Vereidigungsformel nach:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Vereidigung
wird durch die Unterzeichnung einer Niederschrift dokumentiert.
Die Rede des
Altersvorsitzenden zur Amtseinführung und Vereidigung des Landrates ist als
Anlage der Niederschrift beigefügt.
Im Anschluss
übernimmt Landrat Pusch die Sitzungsleitung. Bevor er mit Tagesordnungspunkt 2
fortfährt, stellen die Dezernentinnen und Dezernenten des Kreises Heinsberg
sich und ihre Tätigkeitsfelder kurz vor.