Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW werden die Kreistagsmitglieder vom Landrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Landrat Pusch nimmt die Einführung und Verpflichtung der Kreistagsmitglieder vor. Diese erheben sich von ihren Plätzen und sprechen folgende Verpflichtungsformel nach:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises zu erfüllen.“

 

Nach Durchführung der Verpflichtung unterzeichnen alle anwesenden Kreistagsmitglieder eine vorbereitete Niederschrift.

 

Die Rede des Landrates ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

 

Nach der Rede führt Landrat Pusch wie folgt aus:

 

„Zu den unter den Tagesordnungspunkten 6 und 9 anstehenden Wahlen der Mitglieder des Kreisausschusses und des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen ergänzende Erläuterungen mit den von den Fraktionen unterbreiteten namentlichen Vorschlägen vor. Zu den Tagesordnungspunkten 4 – Wahl der Stellvertreter/innen des Landrates - sowie zu Tagesordnungspunkt 8 - Verteilung der Ausschussvorsitze - liegt Ihnen ebenfalls ein Vorschlag der Fraktionen als Tischvorlage vor.“