Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 10, Enthaltungen: 3

 


Nach § 46 KrO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg wählt der Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei Stellvertreter/innen des Landrates.

 

Bei der Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Für die Wahl werden Stimmzettel verwendet, die gemäß § 24 Abs. 5 Buchst. c) der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg durch drei Kreistagsmitglieder verschiedener Fraktionen auszuzählen sind. In der vergangenen Wahlperiode wurde einvernehmlich je ein Stimmenzähler pro Fraktion vorgeschlagen. Diese Vorgehensweise wird seitens der Verwaltung wiederum angeregt.

 

Zur Ermittlung des Wahlergebnisses sind die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. zu teilen. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.

 

Landrat Pusch weist in der Sitzung nochmal darauf hin, dass die Wahl der Stellvertreter/innen des Landrates geheim durchzuführen ist.

 

Er führt aus, dass ein gemeinsamer Vorschlag von CDU- und SPD-Fraktion zur Wahl der stellvertretenden Landräte vorliegt. Vorgeschlagen werden Erwin Dahlmanns als 1. stv. Landrat und Andrea Reh als 2. stv. Landrätin.

 

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Für die anstehende Wahl werden seitens der sechs Fraktionen jeweils ein/e Stimmzähler/in (Kreistagsmitglieder Stelten, Dr. Grübener, Röhrich, Stolz, Spenrath und Frings) vorgeschlagen und bestellt.

 

Sodann verweist Landrat Pusch auf die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und gibt Verfahrenshinweise zur Durchführung der geheimen Wahl.

 

Die Wahl erfolgt unter Verwendung vorbereiteter Stimmzettel. Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird das Wahlergebnis durch Landrat Pusch wie folgt festgestellt und durch Verlesen des Ergebnisprotokolls bekanntgegeben:

 

Anwesende Kreistagsmitglieder zzgl. Landrat                                                  53

Insgesamt abgegebene Stimmen                                                                          53

Davon ungültige Stimmen                                                                                            1

Somit gültige Stimmen                                                                                               52

 

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Gemeinsamer Vorschlag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion  39

Nein-Stimmen                                                                                                               10

Stimmenenthaltungen                                                                                                  3

 

Damit sind das Kreistagsmitglied Erwin Dahlmanns zum 1. Stellvertreter des Landrates und das Kreistagsmitglied Andrea Reh zur 2. Stellvertreterin des Landrates gewählt.

 

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

 

Das Ergebnisprotokoll ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.