Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom 05.10.2020 zur Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2019 wird genehmigt. 


Da die nächsten Sitzungen des Kreistages am 03.11.2020 bzw. des Kreisausschusses erst am 09.12.2020 und somit nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.10.2020 stattfinden, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW am 05.10.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.“

 

 

Weitere Erläuterungen können der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung sowie der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung (Anlage 1), die den Kreistagmitgliedern bereits per E-Mail am 05.10.2020 zur Kenntnis gegeben wurden, entnommen werden.