Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der v. g. Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse für die Wahlperiode 2020 bis 2025 wird zugestimmt. 


Neben den in der Kreisordnung NRW sowie in Spezialgesetzen und Satzungen genannten Ausschüssen (Kreisausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Kreispolizeibeirat, Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule) kann der Kreistag gem. § 8 der Hauptsatzung Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses bilden.

 

In der Wahlperiode 2014/2020 hat der Kreistag Ausschüsse gebildet, die zuletzt folgende Bezeichnungen hatten:

 

- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen

- Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

- Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel

- Bauausschuss

- Finanzausschuss

- Schulausschuss

 

Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Kreis-polizeibeirates und des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sind durch spezielle Re-gelungen bestimmt. Bei den übrigen Ausschüssen hat der Kreistag die Zahl der Ausschuss-mitglieder zu Beginn der Wahlperiode festzusetzen. Nachfolgend sind die Ausschüsse aufgeführt, bei denen diese Festsetzung zu treffen ist (bisher jeweils 15 stimmberechtigte Mitglieder):

 

- Wahlprüfungsausschuss

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen (in der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Ausschuss neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern 6 beratende Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Wohlfahrtspflege an)

- Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

- Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel

- Bauausschuss

- Finanzausschuss

- Schulausschuss (in der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Ausschuss neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz jeweils ein Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sowie die Leiter/innen der kreiseigenen Schulen als beratende Mitglieder an)

 

Da keine anderen Vorschläge zur Bildung der Ausschüsse eingereicht werden, schlägt Landrat Pusch vor, die v. g. Ausschüsse auch in der Wahlperiode 2020 bis 2025 zu bilden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bildung der v. g. Ausschüsse für die Wahlperiode 2020 bis 2025 wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 52 Nein 0 Enthaltung 0

 

 

Landrat Pusch führt ferner aus, dass die Zahl der Ausschussmitglieder festzulegen ist, sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen (Jugendhilfeausschuss, Kreispolizeibeirat, Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde).

 

Zusätzlich zu den o. g. freiwilligen Ausschüssen ist dies erforderlich für

 

den Wahlprüfungsausschuss und

den Rechnungsprüfungsausschuss

 

Da keine anderen Vorschläge eingereicht werden, schlägt Landrat Pusch vor, die Ausschussgröße auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festzusetzen und die in den Erläuterungen genannte Anzahl an beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen und den Schulausschuss zu bestimmen.