Sitzung: 03.11.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0189/2020
Der als Tischvorlage ausliegenden Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvorsitze wird zugestimmt.
Gemäß § 41 Abs. 7 KrO NRW ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:
„Haben
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze
geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der
Kreistagsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Kreistagsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht
zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze
in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen
können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los,
das der Landrat zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die
Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender
während der Wahlperiode aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein
Kreistagsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende
Vorsitzende entsprechend.“
Entsprechend
der Beschlussfassung zu TOP 7 findet das zuvor beschriebene „Zugreifverfahren“
auf folgende Ausschüsse Anwendung:
- Wahlprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
- Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus
- Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
- Bauausschuss
- Finanzausschuss
- Schulausschuss
- Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule
Für
die Verteilung der Vorsitze in Kreisausschuss, Jugendhilfeausschuss,
Kreispolizeibeirat und Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde findet § 41
Abs. 7 KrO NRW keine Anwedung, da insoweit spezialgesetzliche Regelungen
bestehen. Bei den drei letztgenannten Gremien werden die Vorsitze vom
jeweiligen Gremium gewählt, Vorsitzender des Kreisausschusses ist der Landrat.
Landrat
Pusch verweist darauf, dass für die Verteilung der Ausschussvorsitze und
stellvertretenden Ausschussvorsitze ein Vorschlag der Fraktionen unterbreitet
wurde, der den Kreistagsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt:
Wahlprüfungsausschuss:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE
Rechnungsprüfungsausschuss:
Vorsitz:
Bündnis 90/GRÜNE
stellv.
Vorsitz: SPD
Schulausschuss:
Vorsitz:
Bündnis 90/GRÜNE
stellv.
Vorsitz: CDU
Ausschuss
für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE
Ausschuss
für Kultur, Partnerschaft und Tourismus:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: SPD
Bauausschuss:
Vorsitz:
SPD
stellv.
Vorsitz: CDU
Finanzausschuss:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: SPD
Ausschuss
für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE
Kuratorium
Anton-Heinen-Volkshochschule:
Vorsitz:
CDU
stellv.
Vorsitz: SPD