Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der als Tischvorlage ausliegenden Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvorsitze wird zugestimmt.

 


Gemäß § 41 Abs. 7 KrO NRW ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:

 

„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Kreistagsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Landrat zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Kreistagsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“

 

Entsprechend der Beschlussfassung zu TOP 7 findet das zuvor beschriebene „Zugreifverfahren“ auf folgende Ausschüsse Anwendung:

-          Wahlprüfungsausschuss

-          Rechnungsprüfungsausschuss

-     Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen

-     Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

-          Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel

-     Bauausschuss

-          Finanzausschuss

-          Schulausschuss

-          Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule

 

Für die Verteilung der Vorsitze in Kreisausschuss, Jugendhilfeausschuss, Kreispolizeibeirat und Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde findet § 41 Abs. 7 KrO NRW keine Anwedung, da insoweit spezialgesetzliche Regelungen bestehen. Bei den drei letztgenannten Gremien werden die Vorsitze vom jeweiligen Gremium gewählt, Vorsitzender des Kreisausschusses ist der Landrat.

 

Landrat Pusch verweist darauf, dass für die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze ein Vorschlag der Fraktionen unterbreitet wurde, der den Kreistagsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt:

 

Wahlprüfungsausschuss:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE

 

Rechnungsprüfungsausschuss:

Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE

stellv. Vorsitz: SPD

 

Schulausschuss:

Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE

stellv. Vorsitz: CDU

 

Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE

Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: SPD

 

Bauausschuss:

Vorsitz: SPD

stellv. Vorsitz: CDU

 

Finanzausschuss:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: SPD

 

Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: Bündnis 90/GRÜNE

 

Kuratorium Anton-Heinen-Volkshochschule:

Vorsitz: CDU

stellv. Vorsitz: SPD