Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses wird zugestimmt.
 


Gemäß § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW und § 66 der Kommunalwahlordnung NRW bestellt der neue gewählte Kreistag unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss, der die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorprüft.

 

Für die Wahl der Ausschussmitglieder gelten die Grundsätze der Verhältniswahl nach § 35 Abs. 3 KrO NRW (s. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 6). Wählbar sind Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger, wobei die Zahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder gem. § 41 Abs. 5 KrO nicht erreichen darf. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen.

 

Die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses ist für Dienstag, den 24.11.2020, 17:15 Uhr vorgesehen.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zu TOP 7 gehören dem Wahlprüfungsausschuss 15 Mitglieder an. Von den Fraktionen wurde der als Tischvorlage vorliegende einheitliche Wahlvorschlag eingereicht:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Schlößer, Harald

Rütten, Wilhelm

Schulze, Dirk

Sonnenschein, Frank

Gassen, Guido

Dr. Schmitz, Ferdinand

Cassel, Thomas

Schmitz, Josef

Eßer, Herbert

Vergossen, Heinz Theo

Baltes, Bastian

Kuck, Joey

Lux, Monika

Jabusch-Pergens, Stephanie

Thelen, Josef

Kleinjans, Heinz-Gerd

SPD

Röhrich, Karl-Heinz

Moll, Dietmar

Kurth, Waltraud

Bonitz, Karin

GRÜNE

Horst, Ulrich

Sprenger, Maria

Schwinkendorf, Jutta

Tillmanns, Sofia

FDP

Dr. Wagner, Klaus

Nießen, Heinz

AfD

Spenrath, Jürgen

Tabakman, Igor

FW

Frings, Heinrich-Josef

Schreinemacher, Walter Leo

 

 

Landrat Pusch führt aus, dass die CDU-Fraktion Herrn Harald Schlößer als Vorsitzenden und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Maria Sprenger als stv. Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses entsprechend des Beschlusses zu TOP 8 benannt hat.