Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW werden die Kreistagsmitglieder vom Landrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Da zur konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.11.2020 zwei Kreistagsmitglieder entschuldigt waren, wird die Verpflichtung in dieser Kreistagssitzung vorgenommen.

 

Landrat Pusch nimmt die Einführung und Verpflichtung dieser beiden Kreistagsmitglieder vor. Die Kreistagsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und die Kreistagsmitglieder Igor Tabakman und Josef Thelen sprechen folgende Verpflichtungsformel nach:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises zu erfüllen.“

 

Nach Durchführung der Verpflichtung unterzeichnen die beiden Kreistagsmitglieder eine vorbereitete Niederschrift.