Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW werden die Kreistagsmitglieder vom Landrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Da zur konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.11.2020
zwei Kreistagsmitglieder entschuldigt waren, wird die Verpflichtung in dieser
Kreistagssitzung vorgenommen.
Landrat Pusch nimmt die
Einführung und Verpflichtung dieser beiden Kreistagsmitglieder vor. Die
Kreistagsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und die Kreistagsmitglieder
Igor Tabakman und Josef Thelen sprechen folgende Verpflichtungsformel nach:
„Ich verpflichte mich, meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle
des Kreises zu erfüllen.“
Nach Durchführung der Verpflichtung unterzeichnen die beiden Kreistagsmitglieder eine vorbereitete Niederschrift.