Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. 


Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg kann der Kreistag neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses bilden. Wählbar sind Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger, wobei die Zahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder gem. § 41 Abs. 5 KrO NRW nicht erreichen darf. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen (s. dazu Ausführungen zum Rechnungsprüfungsausschuss). Bei der Wahl sind die Grundsätze der Verhältniswahl zu beachten.

 

Gemäß der Entscheidung des Kreistages vom 03.11.2020 sollen dem Schulausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören.

 

Von den Fraktionen wurden folgende Wahlvorschläge vorgelegt:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Sonnenschein, Frank

Kliemt, Martin

Wilms, Angela

Reichling, Daniel

Jansen, Thomas

(stv. Vorsitzender)

Kleinjans, Heinz-Gerd

Knur, Wilfried

Vergossen, Heinz Theo

Kuck, Joey

Stelten, Anna

Heinrichs, Tim

Turnsek, Stefan

Lux, Monika

Jabusch-Pergens, Stephanie

Thelen, Friedhelm

Jansen, Franz-Michael

SPD

Reh, Andrea

Derichs, Ralf

Bonitz, Karin

Day, Swantje

GRÜNE

Quirmbach, Guido

(Vorsitzender)

Dr. Seidl, Ruth

van den Dolder, Jörg

Dr. Grübener, Sabrina

FDP

Meyers, Nina

Marks, Marcel

AfD

Spenrath, Jürgen

Braun, Hans

FW

Schreinemacher, Doris

Frings, Heinz-Josef

 

 

Gem. § 85 Abs. 2 S. 2 Schulgesetz nehmen je ein/e Vertreter/in der katholischen und der evangelischen Kirche mit beratender Stimme teil.

 

Die Kirchen haben folgende Mitglieder benannt:

 

Organisation

Mitglied

Stellvertreter/in

Evangelische Kirche

Ernst, Dietmar

An der Linde 7

52511 Geilenkirchen

Dankert, Bernhild

Leipziger Str. 18

52351 Düren

Katholische Kirche

Lütgemeier, Stephan

Altenburgstr. 2

52538 Gangelt

Beschorner, Ingrid

Bettrather Str. 22

41061 Mönchengladbach

 

Außerdem wird vorgeschlagen, die Leiter/innen der kreiseigenen Schulen gem. § 85 Abs. 2 S. 3 Schulgesetz zur ständigen Beratung im Schulausschuss zu berufen.