Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Kreistag erklärt sich auch mit den nachträglich eingereichten Vorschlägen der Städte einverstanden. 


Nach § 5 der Satzung für die Volkshochschule des Kreises Heinsberg wählt der Kreistag gemäß § 8 der Hauptsatzung des Kreises für die Angelegenheiten der Volkshochschule ein Kuratorium. Dem Kuratorium gehören nach § 5 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Kreis Heinsberg und den Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg 36 Mitglieder an, wobei 18 Mitglieder von den o. g. Städten vorgeschlagen werden. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

 

Die genannten Städte wurden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, wobei die Stadt Erkelenz turnusgemäß mindestens ein Mitglied vorzuschlagen hat, welches dem Kreistag angehört.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Dr. Schiefer, Roland

Kliemt, Martin

Dr. Schmitz, Ferdinand

Reichling, Daniel

Holländer, Marcell

Dr. Kehren, Hanno

Stelten, Anna (Vorsitzende)

Vergossen, Heinz Theo

Eßer, Herbert

Kuck, Joey

Tellers, Marina

Baltes, Bastian

Dahlmanns, Erwin

Jabusch-Pergens, Stephanie

Thelen, Friedhelm

Thelen, Josef

Kleinjans, Heinz-Gerd

Lux, Monika

SPD

Bonitz, Karin

Kurth, Waltraud

Derichs, Ralf

Reh, Andrea

Spinrath, Norbert

(stv. Vorsitzender)

Lüngen, Ilse

GRÜNE

Sprenger, Maria

Quirmbach, Guido

Dr. Seidl, Ruth

Schwinkendorf, Jutta

Tillmanns, Sofia

Dederichs, Hans-Josef

FDP

Pakusa, Tino

Klapproth, Ruth

AfD

Braun, Hans

Navel, Hermann

FW

Tröger, Wolfgang

Frings, Michael

 

Die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg können ihre Kuratoriumsmitglieder erst nach der Kreistagssitzung benennen. Da der Kreistag an die von den Städten unterbreiteten Vorschläge gebunden ist, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag sich damit einverstanden erklärt, dass die von den Städten benannten Mitglieder in das Kuratorium berufen werden und eine erneute Beteiligung des Kreistages entbehrlich ist.