Sitzung: 24.11.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0219/2020
Beschlussvorschlag:
Dem Besetzungsvorschlag wird zugestimmt.
Nach § 10 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages ist eine Vertretung in der Gesellschafterversammlung
durch den/die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft oder durch einen
einzelnen Bevollmächtigten aufgrund schriftlicher Vollmacht zulässig. In der
Vergangenheit wurde Dez. Schmitz als Geschäftsführer der KWH in die
Gesellschafterversammlung entsandt. Ein Vertreter ist nicht zu bestimmen.
Folgender Vorschlag liegt vor:
Mitglied |
|
CDU-Fraktion |
Dez. Schmitz, Michael |