Sitzung: 24.11.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0221/2020
Beschlussvorschlag:
Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt.
Gem. § 5 der Zweckverbandssatzung hat der Kreistag 5 Vertreter, darunter den Landrat oder eine/n Kreisbedienstete/n, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.
Die Rotationsvereinbarung vom 31.05.1994 sowie ergänzende Beschlüsse bzgl. des Vorschlagsrechts für den Vorsitz des Aufsichtsrates, den Verbandsvorsteher und den Vorsitz in der Verbandsversammlung sehen folgende Besetzung vor:
Vorsitz Aufsichtsrat Kreis Düren
1. Stellvertreter StädteRegion Aachen
2. Stellvertreter Kreis Heinsberg
Verbandsvorsteher StädteRegion Aachen
1. Stellvertreter Kreis Heinsberg (Landrat Pusch, Stephan)
2. Stellvertreter Stadt Aachen
Vorsitz Verbandsversammlung Kreis Heinsberg
1. Stellvertreter Stadt Aachen
2. Stellvertreter Kreis Düren
Bei der Neubesetzung der Entscheidungsgremien des AVV ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen, wonach beim Verfahren zur Vergabe eines Verkehrsvertrags insbes. bei der Vergabeentscheidung keine Personen beteiligt sein dürfen, die gleichzeitig eine Funktion in einem Verkehrsunternehmen wahrnehmen, welches von der Entscheidung betroffen oder sogar begünstigt wird, da sie ansonsten als befangen gelten. Doppelmandate oder Voreingenommenheitsvermutungen sind zu vermeiden.
Sollte ein Mitglied in die Verbandsversammlung bestellt werden, für das eine Befangenheit in bestimmten Sachverhalten gegeben ist, sollte ein Vertreter benannt werden, bei dem die Unbefangenheit sichergestellt ist, damit dieser ggf. an entsprechenden vergaberelevanten Beratungen teilnehmen kann.
Folgende Vorschläge liegen vor:
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Mitglied |
Stellvertreter/in |
Verwaltung |
Dez. Lind,
Reinhold |
Dez. Schmitz,
Michael |
Fraktion |
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CDU |
Eßer, Herbert (Vorsitzender) |
Schmitz, Josef |
Rütten, Wilhelm |
Jansen, Franz-Michael |
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SPD |
Derichs, Ralf |
Peters, Willi |
GRÜNE |
Horst, Ulrich |
van den Dolder, Jörg |
Die Wahl der neuen Mitglieder wird zum 01.12.2020 wirksam.
In der Satzung des Zweckverbandes AVV ist nicht verankert, dass die in die AVV-Verbandsversammlung entsandten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder betr. der Entsendung in die NVR-Verbandsversammlung, die NVR-Ausschüsse und den NVR-Aufsichtsrat formal an Vorgaben des Kreistages gebunden sind. Vor diesem Hintergrund sollten nach Auffassung der AVV GmbH keine Empfehlungen zur Entsendung von Vertretern von der AVV-Verbandsversammlung in die NVR-Verbandsversammlung sowie aus der NVR-Verbandsversammlung in die übrigen Gremien der NVR GmbH vom Kreistag beschlossen werden, um eine möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der Entsendung in die NVR-Gremien gewährleisten zu können.