Sitzung: 24.11.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0226/2020
Beschlussvorschlag:
Dem Besetzungsvorschlag wird zugestimmt.
Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages hat der Kreis Heinsberg je 1,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme in der Gesellschafterversammlung. Jeder Gesellschafter kann sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Vor diesem Hintergrund entsendet der Kreistag ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung. Die Wahl von Stellvertretern ist nicht vorgesehen.
Folgender Vorschlag liegt vor:
Mitglied |
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CDU-Fraktion |
Dez. Schmitz, Michael |