Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem Besetzungsvorschlag wird zugestimmt. 


Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages hat der Kreis Heinsberg je 1,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme in der Gesellschafterversammlung. Jeder Gesellschafter kann sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Vor diesem Hintergrund entsendet der Kreistag ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung. Die Wahl von Stellvertretern ist nicht vorgesehen.

 

Folgender Vorschlag liegt vor:

 

Mitglied

CDU-Fraktion

Dez. Schmitz, Michael