Sitzung: 24.11.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0247/2020
Beschlussvorschlag:
Dem Besetzungsvorschlag wird zugestimmt.
Nach § 12 Abs. 4 der Vereinssatzung kann der Kreis als juristische Person bis zu 2 Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. Der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r muss dazu zählen.
Die Vertreter können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Stellvertreter sind nicht zu wählen.
Folgende Vorschläge liegen vor:
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Mitglied |
Verwaltung |
Landrat Pusch, Stephan |
CDU-Fraktion |
Dahlmanns, Erwin |