Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 14,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das zweite Kind 7,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.

 

Bezüglich der Begründung zur Einführung des School&Fun-Tickets wird auf die Sitzung des Kreistages vom 18.02.2020 verwiesen.

 


In seiner Sitzung am 18.02.2020 hat der Kreistag wie folgt beschlossen:

 

1.      Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2021/2022 an den Schulen in Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule, Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule, Sekundarstufe I, das School&Fun-Ticket ein.

 

2.      Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.

 

Die Höhe des Eigenanteils von 12,00 € bzw. 6,00 € basierte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auf den Vorschriften des § 2 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung. Diese Verordnung wurde durch Verordnung vom 28.05.2020, in Kraft getreten am 13.06.2020, geändert. Nach der nun geltenden Rechtsvorschrift des § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz kann der Schulträger einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin/dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14,00 € je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7,00 € je Beförderungsmonat.

 

Entsprechend dieser Rechtslage möchte der Aachener Verkehrsverbund die Eigenanteile verbundweit einheitlich auf 14,00 € bzw. 7,00 € erhöhen. Der in der Sitzung des Kreistages am 18.02.2020 zu Ziffer 2. gefasste Beschluss ist daher der Verordnung entsprechend abzuändern.

 

Landrat Pusch weist in der Sitzung des Kreistages nach Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer unzureichenden Begründung darauf hin, dass die gesamte Thematik zum School&Fun-Ticket bereits ausführlich erörtert worden sei. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag um den Satz: „Bezüglich der Begründung zur Einführung des School&Fun-Tickets wird auf die Sitzung des Kreistages vom 18.02.2020 verwiesen.“ zu erweitern.

 

Nachdem die FDP-Fraktion ihre Zustimmung zu der moderaten Erhöhung des Eigenanteils erklärt, lässt Landrat Pusch über den Beschlussvorschlag mit der o. g. Ergänzung abstimmen.