Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:


Die aktuelle Pflegebedarfsplanung (3. Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg für den Zeitraum 2019-2022), die auf dem Beschluss des Kreistages vom 19.06.2019 beruht, wird bestätigt. Die darin getroffenen Bedarfsaussagen gelten weiterhin, sofern diese nicht bereits über eine entsprechende Bedarfsbestätigung gemäß § 27 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) einer Entscheidung zugeführt worden sind.

Eine aktualisierte Pflegebedarfsplanung unter Zugrundelegung aktueller statistischer Daten ist durch die Verwaltung so früh wie möglich, spätestens bis zum 30.06.2021 dem Kreistag vorzulegen. 


Das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) schreibt in § 7 Absatz 6 vor, dass, wenn die Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach diesem Gesetz sein soll, diese jährlich nach vorheriger Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen ist. Des Weiteren muss die verbindliche Bedarfsplanung zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

 

Die aktuell gültige Pflegebedarfsplanung (2019-2022) wurde, nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 15.05.2019 und nach Abstimmung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 16.05.2019, am 19.06.2019 durch den Kreistag beschlossen.

 

Das anschließende Bedarfsausschreibungsverfahren mit der Auslobung von 6 Losen Tagespflegeplätze sowie einem Los Tagespflegeplätze für junge Pflegebedürftige war erfolgreich. Aus 12 Interessensbekundungen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.02.2020 nach Abstimmung im Fach- sowie Kreisausschuss Bedarfsbestätigungen für insgesamt rund 100 Tagespflegeplätze ausgesprochen. Der Bestand an Tagespflegeplätzen wird sich dadurch voraussichtlich, unterstellt man eine Realisierung aller bedarfsbestätigten Plätze der letzten Ausschreibungsverfahren, in den kommenden Jahren von zurzeit 441 Plätzen noch einmal um ca. 25 % erhöhen.

 

Die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum 2020 – 2023 und die damit einhergehende Auswertung der aktuellen Pflegesituation im Kreis Heinsberg wurde durch einige Faktoren erschwert: Zum einen konnte erneut nicht auf zeitnah generiertes Datenmaterial – insbesondere Daten der amtlichen Pflegestatistik 2019 vom Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) für den Kreis Heinsberg – zurückgegriffen werden, da die Lieferung seitens IT-NRW laut aktueller Auskunft erst für Ende des Jahres 2020 zu erwarten ist. Bedarfsberechnungen der einzelnen Versorgungsformen waren auf Basis aktualisierter Bevölkerungsdaten möglich, es mangelte Ihnen aber - bei fehlender gleichzeitiger Betrachtung der Pflegerealität vor Ort - an Aussagekraft.

 

Auch die Corona-Pandemie hat zu einer veränderten Ausgangsbasis für die Pflegebedarfsplanung beigetragen. Aufgrund der - den Pflegesektor stark betreffenden – Einschränkungen und Belastungen konnten einige Variablen, wie beispielsweise Auslastungsquoten, nicht in eine Bewertung einbezogen werden, was fundierte und realitätsnahe Aussagen erschwert.

 

Vor diesem Hintergrund wurde frühzeitig überlegt, wie das weitere Vorgehen aussehen kann.

Dabei haben sich zwei mögliche Varianten herauskristallisiert:

 

1.            Die Erstellung einer 4. Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung mit der rein rechnerischen Fortschreibung um das Jahr 2023. Die Aussagekraft einer derartigen Fortschreibung war durch den fehlenden Kontext aktueller Pflegedaten für den Kreis Heinsberg stark begrenzt. Eine Neuauflage der Pflegebedarfsplanung war unter diesen Umständen nicht möglich.

2.            Die Bestätigung der gültigen Pflegebedarfsplanung durch Kreistagsbeschluss um ein weiteres halbes Jahr und die Neuauflage der Pflegebedarfsplanung im ersten Halbjahr 2021 nach Vorliegen der Pflegestatistik 2019 oder der kreiseigenen Erhebung 2020.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und nach Vorstellung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 12.08.2020 wurde seitens der Verwaltung die zweite Variante verfolgt, um die Validität der der Planung zugrundeliegenden Daten zu gewährleisten. Die nach § 7 Absatz 6 APG NRW vorgesehene Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurde trotz Corona-bedingter Absagen der für den 29.04. sowie 18.11.2020 anberaumten Konferenzen durch einen schriftlichen Sachstandsbericht zur kommunalen Pflegeplanung sowie die Einräumung der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zum vorgestellten Vorgehen erreicht.