Mit Schreiben vom 17.01.2014 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Dr. Hachen, fragt die FW-Kreistagsfraktion nach § 12 der Geschäftsordnung an, welche Gründe gegen eine Öffnung der „Hastenrather Straße“ zur Kreisstraße K 5 in Gangelt sprechen, welches Verfahren einzuleiten ist, damit die v. g. Straße wieder bis zur K 5 geöffnet werden kann, damit diese für die Bürger wieder durchgängig (wenigstens in eine Richtung) befahrbar ist. Die v. g. Anfrage der FW-Kreistagsfraktion und die hierzu ergangene schriftliche Beantwortung der Verwaltung an die anfragende sowie an die übrigen im Kreistag vertretenen Fraktionen sind als Anlagen der Niederschrift beigefügt.

 

Auf Nachfrage seitens des Vertreters der FW-Kreistagsfraktion, Ausschussmitglied Nelsbach, ob er die bisherigen Aussagen in dieser Sache richtig verstanden habe und vom Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Schließung der „Hastenrather Straße“ letztendlich angeordnet worden ist, verweist Amtsleiter Theißen auf die v. g. schriftliche Beantwortung. Diesbezüglich gibt es die grundsätzlich Erklärung der Gemeinde Gangelt in ihrer Eigenschaft als Straßenbaulastträger der „Hastenrather Straße“, wonach sie die Verbindung dieser Gemeindestraße mit dem übrigen Straßennetz und Anbindung an der K 5 aufgeben wolle. Das Straßenverkehrsamt habe auf Grund dieser verkehrskonzeptionellen Entscheidung dann gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde die erforderlichen verkehrsrechtlichen Prüfungen durchgeführt und die Anordnung der zunächst als Provisorium gedachten Beschilderungen und Markierungen erlassen. Es war seinerzeit durch die Gemeinde vorgesehen, die „Hastenrather Straße“ baldmöglichst auch baulich von der Umgehungsstraße K 5 abzubinden – d. h. Rückbau einer in der Länge noch zu bestimmende Teilstrecke der „Hastenrather      Straße“.

 

Auf die ergänzende Frage des Ausschussmitglieds Nelsbach, welche Schritte einzuleiten wären, um die Öffnung der „Hastenrather Straße“ zu veranlassen, trägt Amtsleiter Theißen vor, dass hierfür eine entsprechende Positionierung der Gemeinde vorliegen müsste, die dann die fachlichen Überlegungen und Bewertungen zur Umsetzung dieser Absicht insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit auslöst. Gemeinsam mit der Fachdienststelle der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde Gangelt würde das Straßenverkehrsamt dann die - ggf. von einem Ingenieurbüro - erstellten Planungen prüfen und am Ende des Prüfprozesses die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu den erforderlichen Maßnahmen (Beschilderung und Markierungsarbeiten) treffen. Es wäre keinesfalls damit getan, die seinerzeit erfolgten Beschilderungen und Markierungen wieder rückgängig zu machen.

Die weitere Frage durch das Ausschussmitglied Nelsbach, ob der Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit habe, auf den Straßenbaulastträger in Bezug auf eine Beendigung der jetzigen provisorischen Verkehrssituation einzuwirken, wird durch Amtsleiter Theißen verneint.

 

Ausschussmitglied Dahlmanns führt nachfolgend unter Hinweis auf die zu diesem Thema ergangenen Pressemeldungen aus, dass er die ganze Aufregung bezüglich der Öffnung der „Hastenrather Straße“ und Aufhebung der Abbindung dieser Straße an die K 5 nicht nachvollziehen kann. Als einer der selbst in der Gemeinde Gangelt wohnt und kommunalpolitisch aktiv ist, wurde er bislang noch von keinem Bürger zu diesem Thema angesprochen und ebenso wenig um Unterstützung gebeten.