Sitzung: 09.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0259/2020
Beschlussvorschlag:
Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom
28.10.2020 zur Erhöhung der Zusatzkosten zum Förderprogramm „Endgeräte für
Lehrkräfte“ wird genehmigt.
Da die nächste Sitzung des Kreistages, bei der eine
vorberatende Sitzung des Kreisausschusses vorgesehen ist, erst am 22.12.2020
stattfindet, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW am
28.10.2020 folgender Beschluss gefasst:
„Der Erhöhung der einmaligen Hardwarekosten um
52.098,02 € auf insgesamt 174.098,02 € wird im Wege der Dringlichkeit gem. § 50
Abs. 3 S. 2 KrO NRW zugestimmt.“
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bei Verhinderung
des Landrates durch den allgemeinen Vertreter unter Federführung der
Stabsstelle Digitalisierung mit den damaligen Fraktionsvorsitzenden, die
zugleich Kreisausschussmitglieder sind, getroffen. Weitere Erläuterungen können
der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten
Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.