Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg entsprechend der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Synopse wird zugestimmt. 


Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) hat im Rahmen der Überarbeitung seiner Muster-Geschäftsordnung, die den Kreisen in NRW empfohlen wird, darauf hingewiesen, dass die derzeit in § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg (GeschO) praktizierte Regelung unzulässig sein dürfte, da § 46 Abs. 1 KrO NRW eine abschließende Regelung für den Vertretungsfall des Vorsitz im Kreistag darstelle. Diese Regelung ist daher aus der Muster-GeschO des LKT entfernt worden und sollte auch aus der GeschO herausgenommen werden.

 

Darüber hinaus wurden einige Vorschriften der GeschO klarstellend modifiziert.

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen und der vorgesehenen Änderungen ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügt.