Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg entsprechend des der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Entwurfs wird zugestimmt. 


Im Zuge der Digitalisierung und aufgrund der andauernden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erscheint es sinnvoll, dass Fraktionssitzungen alternativ zu Präsenzsitzungen auch im Wege von Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen stattfinden können. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass Fraktionssitzungen, die im Wege von Telefon- bzw. Onlinekonferenzen stattgefunden haben, mit entsprechender Gewährung einer Entschädigung zunächst bis zum 31.12.2020 gestattet sind. Mit den Fraktionsvorsitzenden wurde in einer Besprechung am 03.11.2020 Einvernehmen dahingehend erzielt, diese Regelung dauerhaft beizubehalten und in der Hauptsatzung zu verankern.

 

Des Weiteren wurden in einigen Paragrafen der Hauptsatzung die Formulierungen durch gendergerechte Sprache ersetzt.

 

Darüber hinaus wurden vereinzelte Vorschriften klarer gefasst, insbesondere wurden der Jugendhilfeausschuss bei der Vertretungsregelung in § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung ausgenommen sowie der veraltete Mindestlohn von 8,84 €/Stunde aus den Regelungen des § 10 der Hauptsatzung entfernt.

 

Eine Gegenüberstellung der anzupassenden Regelungen in der bisherigen Fassung und der vorgesehenen Änderungen der Hauptsatzung sowie der Entwurf der Änderungssatzung sind der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlagen beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender van den Dolder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt in der Sitzung des Kreisausschusses an, § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass auch die Benutzung eines Fahrrades oder des ÖPNV entschädigt werden. Landrat Pusch betont, dass die bisherige Regelung die Gewährung einer Entschädigung dafür beinhalte und bei Benutzung eines Fahrrades auch eine Erstattung nach Landesreisekostengesetz bzw. Entschädigungsverordnung gezahlt werde. Die Anwesenheitslisten für die Sitzungen werden auf Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Aufnahme anderer Verkehrsmittel als des Kraftfahrzeuges erweitert.