Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Zu Vertretern des Kreises Heinsberg im Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH werden die unter Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten Arbeitnehmervertreter in den fakultativen Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH bestellt.  


Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH aus zwölf Mitgliedern, davon werden acht Mitglieder von den Kreiswerken Heinsberg GmbH (fünf Vertreter des Kreises und drei Vertreter aus dem übrigen Gesellschafterkreis der Kreiswerke Heinsberg GmbH) entsandt. Vier Mitglieder werden gemäß den Regelungen des § 108 a GO NW gewählt.

 

Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß § 108 a Abs. 3 GO NRW durch den Kreistag neu zu bestellen.

 

Die Belegschaft der WestVerkehr GmbH hat am 27.10.2020 die Arbeitnehmervertreter (Vorschlagsliste - Stimmenanzahl in Klammern) gewählt und dem Kreistag zur Bestellung vorgeschlagen:

 

1.      Trimborn, Wolfgang (144)

2.      Bomanns, Niklas (137)

3.      Strauch, Toni (130)

4.      Mertens, Ralf (108)

5.      Hoffmanns, Martin (55)

 

Aus dieser Vorschlagsliste der Arbeitnehmer kann der Kreistag die Mitglieder auswählen und mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages bestellen.

 

Den Kreisausschussmitgliedern liegt in der Sitzung eine Tischvorlage vor.

 

Da die nächste Kreistagssitzung am 22.12.2020 und somit erst nach der Sitzung des Aufsichtsrats der WestVerkehr GmbH am 16.12.2020 stattfindet, entscheidet der Kreisausschuss gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW (Eilentscheidung) wie folgt: