Zur Beantwortung der Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:

 

Nach Rückfrage bei der für das Aufsuchung und Gewinnen von Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetz (BBergG) in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) werden die mit v. g. Anfrage gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

 

 

1.    Wurden auf dem Territorium des Kreises Heinsberg geologische Bohrungen mit dem Ziel der Gasförderung nach der Frackingmethode getätigt?

 

                   In den beiden den Kreis Heinsberg überdeckenden Aufsuchungsfeldern „Saxon 2“ (Rechtsinhaber DART ENERGY (EUROPE) Ltd., Sterling GB) und „Rheinland“ (Rechtsinhaber Wintershall Holding GmbH, Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH) fanden in den zurückliegenden Jahren keinerlei konkrete Aufsuchungsaktivitäten durch geologische Bohrungen mit dem Ziel der Gasförderung nach der Fracking-Technologie statt.

 

 

2.    Wurden andere geologische Bohrungen durchgeführt, die den Schluss zulassen können, dass es sich tatsächlich um die Erkundung von Gaslagerstätten handelte?

 

       Andere geologische Bohrungen, die den Schluss zulassen können, dass diese zur Erkundungen von Gaslagerstätten dienen, sind weder der Bezirksregierung Arnsberg noch der Kreisverwaltung bekannt.

Anzumerken ist hier, dass der Geologische Dienst NRW, Krefeld, für seine Aufgaben (z. B. Erstellung von Schichtenverzeichnissen oder bodenkundliche Untersuchungen) regelmäßig im Kreisgebiet Erdbohrungen durchführt, die jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bodenschätzen stehen.

 

 

3.    Gab es bzw. gibt es Anfragen oder Anträge, solche Bohrungen durchführen zu wollen?

 

                   In den zurückliegenden Jahren wurden bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg weder Anträge gestellt noch Genehmigungen durch diese erteilt, die dazu dienen sollten, konkrete Aufsuchungsaktivitäten in den beiden den Kreises Heinsberg überdeckenden Aufsuchungsfeldern durchführen zu dürfen.

                   In diesem Zusammenhang wird von der Bezirksregierung Arnsberg auf den geltenden gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW vom 18.11.2011 hingewiesen. Dieser legt für NRW fest, dass jegliche Anträge für konkrete Aufsuchungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der „Fracking-Technologie“ zur Erdgassuche und -gewinnung derzeit „nicht entscheidungsfähig“ sind. Das bedeutet, dass die Bezirksregierung Arnsberg über derartige Anträge keine Entscheidung trifft und grundsätzlich an den Antragsteller zurückweist.