Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wie bereits aus der Presse bekannt, ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, ein Impfzentrum einzurichten. Erste konkrete Informationen hat das MAGS in einer Telefonkonferenz am 24.11.2020 mitgeteilt. Dabei wurde u. a. deutlich, dass das Land die Einrichtung bis zum 15.12.2020 erwartet und grds. nur ein Impfzentrum pro Kreis eingerichtet werden soll.

 

Detailliertere schriftliche Informationen hat das MAGS am 26.11.2020 zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kreis bereits eine Arbeitsgruppe, die sich um die Einrichtung des Impfzentrums kümmert, eingerichtet. Diese setzt sich zusammen aus Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes, Haupt- und Personalamtes, Amtes für Gebäudewirtschaft, Feuerschutzzentrums, der RD HS gGmbH, der Stabsstelle Digitalisierung sowie bei Bedarf der Kreispolizeibehörde.

 

Aufgabe des Kreises ist die Einrichtung der Räumlichkeiten sowie die Bereitstellung von administrativem Personal. Für das administrative Personal soll überwiegend auf die Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden, die bereits umfangreiche Unterstützung angeboten haben.

 

Die Bereitstellung des gesamten medizinischen Personals sowie die Abwicklung der Terminvereinbarungen ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV). Auch hier besteht bereits Kontakt. Seit gestern liegen die Anforderungen der KV an die Ausstattung der Impfzentren schriftlich vor.

 

Die Kosten werden zu 50 % vom Land und zu 50 % vom Bund erstattet.

 

Als Standort wurde der bereits in der Presse erwähnte Standort im Gipco in Erkelenz gewählt. Das Gelände gehört der Stadt Erkelenz. Neben den Containern werden noch beheizte Zelte aufgebaut, insbesondere für den Registrierungsprozess sowie die Beobachtung nach der Impfung.

 

Der Standort ist per PKW gut erreichbar; für andere Anreiseformen, insbesondere mit dem ÖPNV, wird bereits an Konzepten für einen Shuttle-Service zum Bahnhof o. ä. gearbeitet.

 

Bewusst hat der Kreis bei der Standortwahl nicht auf Sporthallen oder Bürgerhäuser zurückgegriffen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass das Impfzentrum mindestens bis zur Jahresmitte bestehen bleiben soll. Die Sporthallen/Bürgerhäuser können ggf. schon vorher wieder anderweitig – insbesondere durch Vereine – genutzt und sollen dementsprechend nicht durch ein Impfzentrum blockiert werden.

 

Die Einrichtung/Ausstattung des Standorts läuft bereits. Es ist davon auszugehen, dass zum 15.12.2020 alles eingerichtet ist. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht werden jedoch voraussichtlich zunächst die Impfungen von vulnerablen in Einrichtungen lebenden Personengruppen durch mobile Teams bzw. Hausärzte erfolgen.

 

 

Auf Nachfrage einiger Ausschussmitglieder wird ergänzend mitgeteilt, dass die Reihenfolge der Impfung durch die Ständige Impfkommission vorgegeben wird. Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch den Bund übernommen/vorgegeben und durch die Verwaltung unterstützt bzw. bei Bedarf ergänzt. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der Standort barrierefrei ist und die Räumlichkeiten alle Vorgaben zur Einrichtung der Impfstraßen und ordnungsgemäßen Durchführung der Impfungen erfüllen.