Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Wie bereits aus der Presse
bekannt, ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, ein Impfzentrum einzurichten.
Erste konkrete Informationen hat das MAGS in einer Telefonkonferenz am
24.11.2020 mitgeteilt. Dabei wurde u. a. deutlich, dass das Land die
Einrichtung bis zum 15.12.2020 erwartet und grds. nur ein Impfzentrum
pro Kreis eingerichtet werden soll.
Detailliertere schriftliche
Informationen hat das MAGS am 26.11.2020 zur Verfügung gestellt. Zu diesem
Zeitpunkt hatte der Kreis bereits eine Arbeitsgruppe, die sich um die
Einrichtung des Impfzentrums kümmert, eingerichtet. Diese setzt sich zusammen
aus Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes, Haupt- und Personalamtes, Amtes für
Gebäudewirtschaft, Feuerschutzzentrums, der RD HS gGmbH, der Stabsstelle
Digitalisierung sowie bei Bedarf der Kreispolizeibehörde.
Aufgabe des Kreises ist die
Einrichtung der Räumlichkeiten sowie die Bereitstellung von administrativem
Personal. Für das administrative Personal soll überwiegend auf die
Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden, die bereits umfangreiche
Unterstützung angeboten haben.
Die Bereitstellung des gesamten
medizinischen Personals sowie die Abwicklung der Terminvereinbarungen ist
Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV). Auch hier besteht
bereits Kontakt. Seit gestern liegen die Anforderungen der KV an die
Ausstattung der Impfzentren schriftlich vor.
Die Kosten werden zu 50 % vom
Land und zu 50 % vom Bund erstattet.
Als Standort wurde der bereits
in der Presse erwähnte Standort im Gipco in Erkelenz gewählt. Das Gelände
gehört der Stadt Erkelenz. Neben den Containern werden noch beheizte Zelte
aufgebaut, insbesondere für den Registrierungsprozess sowie die Beobachtung
nach der Impfung.
Der Standort ist per PKW gut
erreichbar; für andere Anreiseformen, insbesondere mit dem ÖPNV, wird bereits
an Konzepten für einen Shuttle-Service zum Bahnhof o. ä. gearbeitet.
Bewusst hat der Kreis bei der
Standortwahl nicht auf Sporthallen oder Bürgerhäuser zurückgegriffen. Es ist
derzeit davon auszugehen, dass das Impfzentrum mindestens bis zur Jahresmitte
bestehen bleiben soll. Die Sporthallen/Bürgerhäuser können ggf. schon vorher wieder
anderweitig – insbesondere durch Vereine – genutzt und sollen dementsprechend
nicht durch ein Impfzentrum blockiert werden.
Die Einrichtung/Ausstattung des
Standorts läuft bereits. Es ist davon auszugehen, dass zum 15.12.2020 alles
eingerichtet ist. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht werden jedoch
voraussichtlich zunächst die Impfungen von vulnerablen in Einrichtungen
lebenden Personengruppen durch mobile Teams bzw. Hausärzte erfolgen.
Auf Nachfrage einiger
Ausschussmitglieder wird ergänzend mitgeteilt, dass die Reihenfolge der Impfung
durch die Ständige Impfkommission vorgegeben wird. Die Öffentlichkeitsarbeit
wird durch den Bund übernommen/vorgegeben und durch die Verwaltung unterstützt
bzw. bei Bedarf ergänzt. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der Standort
barrierefrei ist und die Räumlichkeiten alle Vorgaben zur Einrichtung der
Impfstraßen und ordnungsgemäßen Durchführung der Impfungen erfüllen.