Beschluss: zur Kenntnis genommen

In seiner Sitzung am 08.09.2020 hat der Kreistag aufgrund einer zu diesem Zeitpunkt fehlenden Bewilligung des Landes folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Kreis Heinsberg stellt für 2021 und 2022 Kreismittel zur Finanzierung für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung. Soweit die Möglichkeit der Beantragung einer Landesförderung besteht, wird der Kreis hiervon vorrangig Gebrauch machen und lediglich den auf ihn entfallenden kommunalen Anteil ergänzen.

2.  Im Falle der Fortsetzung der Landesförderung wird der Kreis Heinsberg - soweit erforderlich - für die bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tätigen Schulsozialarbeiter*innen die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel auch für die Jahre 2021 und 2022 beantragen.

Sowohl in den kreiseigenen Schulen als auch in den Schulen der Kommunen sind Schulsozialarbeiter*innen tätig, deren Beschäftigungsverhältnis teilweise bis zum 31.12.2020 befristet war. Um Planungssicherheit für die betroffenen Schulsozialarbeiter*innen zu gewährleisten und das Auslaufen der Verträge bzw. Kündigungen zu verhindern, erschien es sachgerecht, eine grundlegende Entscheidung über die Fortführung der Schulsozialarbeit zu treffen.

Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 25.11.2020 wurden nunmehr für das Jahr 2021 Landesmittel in Höhe von 576.846,89 € bewilligt. Damit ist die Fortsetzung der Landesförderung zumindest für das Jahr 2021 sichergestellt. Die Höhe der Förderung entspricht der der Vorjahre.

Die Förderung der aus Landesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit für die Leistungszeiträume 2015 bis 2017 und 2018 wurde im September 2019 durch den Landesrechnungshof geprüft. Wie die Bezirksregierung jetzt mitteilte führt die Prüfung - vorbehaltlich weiterer Prüfungen durch andere Prüfberechtigte nicht zu Rückforderungen.