Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Es wird auf die als Tischvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 02.12.2020 ausgelegte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen.

 

„1. Bereich Gesundheitsamt/Personalamt:

 

Frage 1:             Wie ist die derzeitige personelle Situation im Gesundheitsamt?

 

Antwort 1:       Dem Gesundheitsamt des Kreises sind - Stand 25.11.2020 - 87 Mitarbeiter*innen zugewiesen.

Pandemiebedingt haben 5 Medizinische Fachangestellte des Gesundheitsamtes die Arbeitszeit befristet erhöht.

Aus Fachämtern der Kreisverwaltung sind dem Gesundheitsamt 10 Mitarbeiter*innen Mitarbeiter*innen zur Unterstützung überlassen. Zudem sind 57 Mitarbeiter*innen aus Fachämtern im Bürgertelefon tätig.

Darüber hinaus hat die Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gemeinnützige GmbH 4 Mitarbeiter*innen zur Unterstützung in der Corona-Pandemie abgeordnet. Weiter hat das Robert Koch-Institut (RKI) bzw. das Bundesverwaltungsamt dem Kreis Heinsberg eine Arbeitskraft zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung für einen Zeitraum von 6 Monaten überlassen.

Im Laufe des Dezembers wird das Gesundheitsamt - Stand 25.11.2020 - um weitere 3 Medizinische Fachangestellte und zwei durch die RD HS abgeordnete Mitarbeiter*innen zusätzlich verstärkt. Das RKI hat die Überlassung weiterer 4 Vollzeitstellen für die Kontaktnachverfolgung für jeweils 6 Monate angekündigt.

Frage 2:             Wurden die von der Bundesregierung zugesagten zusätzlichen Stellen eingerichtet?

Antwort 2:       Der zwischen der Bundesregierung und den Ländern Ende September geschlossene „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ sieht zusätzliche Mittel zur personellen sowie digitalen Ausstattung der Gesundheitsämter vor. Welcher Mittelansatz auf den Kreis Heinsberg entfällt, welche Auflagen hiermit verbunden sind und wann dieser fließen wird, ist noch nicht bekannt. Da noch keine konkrete Stellenzusage vorliegt, wurden noch keine zusätzlichen Stellen auf Grundlage des „Paktes ÖGD“ geschaffen

Frage 3:             Wenn ja, konnten sie mit Fachpersonal besetzt werden, oder ist das aufgrund der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich?

Antwort 3:         ./.

Frage 4:             Wenn nein, wurde Personal aus anderen Ämtern abgezogen oder konnten fachfremde externe Beschäftigte gefunden werden?

Antwort 4:         Wie zu 1. bereits ausgeführt, sind aktuell 10 Mitarbeiter*innen aus anderen Ämtern im Gesundheitsamt bzw. 57 Mitarbeiter*innen im Bürgertelefon tätig. Weiter hat die RD HS dem Kreis 3 bzw. perspektivisch 4 Mitarbeiter*innen befristet zur Unterstützung abgeordnet. Das RKI hat 1 bzw. perspektivisch 5 Vollzeitkräfte für die Kontaktnachverfolgung abgestellt.

Der Kreis Heinsberg hat darüber hinaus pandemiebedingt 4 Medizinische Fachangestellte sowie 5 fachfremde Kräfte zur Kontaktnachverfolgung eingestellt. 

Frage 5:             In wie viel Prozent der Fälle von Infizierten ist eine Rückverfolgbarkeit derzeit möglich und wie lange dauert es?

Antwort 5:        Annähernd bei 100% der Fälle ist eine Rückverfolgbarkeit möglich. Jede Person mit einem Positivbefund wird am Tag des Befundeingangs bzw. am nächsten Arbeitstag kontaktiert, beraten und in Quarantäne gesetzt. Ab dem 01.12.2020 regelt die Quarantäneverordnung NRW die Quarantänezeit einheitlich. Sie beträgt demnach für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen 14 Tage, kann aber auf 10 Tage verkürzt werden, sofern dann eine Negativtestung nachgewiesen werden kann.

Eine gewissenhafte und vollständige Fallermittlung dauert 1-3 Stunden, abhängig von der Anzahl der Kontaktpersonen und von der Erreichbarkeit und vom Verständnis der Betroffenen (sprachlich, psychomental).

Frage 6:             Wie zeitnah findet in Verdachtsfällen die Testung auf Corona statt und wann werden die Betroffenen informiert?

Antwort 6:       Verdachtsfälle werden durch die niedergelassenen Ärzte oder in den Einrichtungen des Kreises festgestellt (Heime, Krankenhäuser). In der Regel ist die Testung zeitnah innerhalb einer Woche möglich. Die Ergebnismitteilung aus Testungen in der Abstrichstelle Hückelhoven geschieht über eine eigene Labor-App unmittelbar beim Vorliegen des Ergebnisses, so dass die Getesteten häufig vor dem Gesundheitsamt informiert sind (z. B. abends oder nachts). Im Gesundheitsamt werden die Testergebnisse aus Hückelhoven live im Online-Befundcenter den ganzen Tag lang abgerufen. Negative Personen werden von uns nicht mehr angerufen, positive werden immer kontaktiert. In den Hausarztpraxen dauert die Befundmitteilung – abhängig vom Labor – leider länger, nicht selten bis zu 5 Tage.

                               Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurden und werden durch Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes zur selbstständigen Durchführung von Schnelltests geschult.

Frage 7:             Wie findet die Kommunikation zwischen dem NRW Gesundheitsministerium und dem Gesundheitsamt statt?

Antwort 7:       Die Kommunikation findet per Email oder Telefonkonferenzen und vor allem über die zwischengeschalteten Behörden (Landeszentrum Gesundheit (LZG) sowie die Bezirksregierung) statt.

Frage 8:             Wie häufig finden Konferenzen statt, in denen Informationen aus dem Kreis an die Landesregierung weitergegeben werden?

Antwort 8:        Mit der Bezirksregierung Köln finden wöchentliche Telefonkonferenzen statt, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erfolgen sie anlassbezogen und in der Regel auch auf Verwaltungsebene.

2. Bereich Gesundheitsamt/Amt für Sozialplanung

Frage 1:             Wie ist die personelle Situation in den Einrichtungen?

Antwort 1:      Grundsätzlich können zur konkreten personellen Situation in den einzelnen Einrichtungen keine genauen Angaben seitens der WTG-Behörde getätigt werden. Die Situation in den Einrichtungen ist situationsbedingt unterschiedlich. Insbesondere durch das teilweise sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Einrichtungen kann es vereinzelt zu personellen Engpässen kommen, die durch Überstunden und arbeitsorganisatorische Veränderungen aufgefangen werden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass aufgrund der vielfältigen Kontakte zu den Einrichtungen deutlich wurde, dass zurzeit keine gravierenden personellen Engpässe bestehen. Entsprechende Anzeigen gemäß § 21 Abs.4 S.4 WTG liegen aktuell nicht vor.

Anlassüberprüfungen hinsichtlich der Anzeigen personeller Unterbesetzungen ergaben in mehreren Fällen keine Auffälligkeiten. Ein ordnungsbehördliches Vorgehen war bislang nicht geboten.

 

Frage 2:             Sind die von der Landesregierung angekündigten Schnelltests in ausreichender Menge in den Alten- und Behindertenwohnheimen angekommen?

Antwort 2:      Die Beschaffung der Schnelltests liegt in der Eigenverantwortung der Einrichtungen (siehe auch Teststrategie Herbst/ Winter2020/ 21 -Gesundheitsamt). Daher können keine differenzierten Angaben bzw. verlässliche Daten hinsichtlich der konkreten Ausstattung der Einrichtungen getätigt werden.

Die vielfältigen Kontakte der WTG-Behörde zu den Einrichtungen belegen, dass in der Regel Schnelltests für den akuten Gebrauch zur Verfügung stehen. Diese wurden teilweise im gemeinschaftlichen Verbund der Einrichtungen/Träger organisiert.

Schnelltests werden aktuell nach den Vorgaben der Teststrategie des Gesundheitsamtes und der Allgemeinverfügung (AV) zur Umsetzung des Anspruchs auf Testung gemäß Coronavirus- Testverordnung vom 14.10.2020 eingesetzt.

Auch Träger, die nach Punkt 1.3 der AV nicht zwingend zum Einsatz der Schnelltests verpflichtet sind, setzten Schnelltests als Hilfsmittel im Rahmen des Kurzscreenings ein.

 

Auf Nachfrage der WTG-Behörde bei der Bezirksregierung Köln hat das MAGS mitgeteilt, dass dort kein Vorrat an Schnelltests vorgehalten wird und somit nicht den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Frage 3:             Wurde das Personal dafür qualifiziert?

Antwort 3:      Seitens des Gesundheitsamtes wurden bereits im Vorfeld Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen zum Abstreichen mittels PCR-Tests geschult. Diese sind auch in der Lage, Schnelltests durchzuführen. Zusätzlich wurden weitere Mitarbeiter*innen der Einrichtungen auf Nachfrage durch A53 geschult, u.a.  auch Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflegedienste. Angaben dazu können von A53 erteilt werden. Zudem bietet der MDK Nordrhein Schulungen in Form von Web-Konferenzen an. Zu diesen können sich alle Einrichtungen, die nach Punkt 1.3 der AV TestVO zur Testung verpflichtet sind, anmelden.

Frage 4:             Wie ist die digitale Ausstattung der Einrichtungen? Haben die Bewohner*innen Zugang zu digitalen Endgeräten, sodass digitale Formate ergänzend für die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte genutzt werden können?

Antwort 4:      Seit der letzten Novellierung des WTG vom 24.04.2019 besteht gemäß § 5 Abs. 3 die Verpflichtung, dass alle Individual- und Gemeinschaftsbereiche in Einrichtungen über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung eines Internetzugangs verfügen müssen. Laut Erlass des MAGS sollte diese Vorgabe innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des modifizierten WTG umgesetzt werden.

Durch die Corona-Pandemie war und ist es der WTG-Behörde aktuell nicht möglich, die Umsetzung des § 5 Abs. 3 WTG in den betroffenen Einrichtungen zu überprüfen.

Die Ausstattungen der Einrichtungen sind sehr unterschiedlich, größtenteils sind die Vorgaben zur möglichen Nutzung des Internets erfüllt. Individuallösungen werden einzelnen Nutzern und Nutzerinnen in allen Einrichtungen angeboten. Es werden nach Möglichkeit online-Kontakte zu Angehörigen ermöglicht. Dabei muss das Personal in der Regel erhebliche Unterstützungsarbeit leisten.

 

Frage 5:             Gibt es Schulungsmöglichkeiten für die Bewohner*innen??

Antwort 5:      Grundsätzlich stünde einem Schulungsangebot nichts im Wege, soweit dieses von den Nutzern erwünscht wird.

Aufgrund der strengen Hygienevorgaben sind zurzeit keine Schulungsangebote für die Nutzer und Nutzerinnen in den Einrichtungen durchführbar. Die zu Versorgenden sollen in kleinen Gruppen von einem festen Mitarbeiter*innenteam versorgt und betreut werden, um möglichst Kontakte untereinander im Haus einzugrenzen (auch unter Beachtung einer evtl. Nachverfolgung bei positiver Testung). Die Hygienevorgaben sind auch insofern strengstens einzuhalten.

 

Zusatzfragen KV/Notfallpraxis:

1.      Wie hat sich die Veränderung in den Patientenzahlen bemerkbar gemacht?

2.      Wie sind die ersten Erfahrungen mit der Erreichbarkeit und der organisatorischen Abwicklung über die Zentrale in Düsseldorf mit der allgemeinen Nummer 116117?

 

Die Fragen zur veränderten Organisation der Notdienstpraxen können von hier nicht beantwortet werden.

Die Erfahrungen, die im Frühjahr mit der Telefonnummer der Zentrale Düsseldorf „116117“ gemacht wurden, waren nicht positiv (schlechte Erreichbarkeit, lange Warteschleifen und lange automatische Gesprächsführungen). Letztlich wurden die Nachfragenden dann doch an das jeweils örtliche Gesundheitsamt verwiesen. Die aktuelle Erreichbarkeit unter der allgemeinen Telefonnummer der Zentrale in Düsseldorf kann nicht beurteilt werden.