Zur Beantwortung der
Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:
Nach Rückfrage bei
der für das Aufsuchung und Gewinnen von Bodenschätzen im Sinne des
Bundesberggesetz (BBergG) in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
(Abteilung Bergbau und Energie) werden die mit v. g. Anfrage gestellten Fragen
wie folgt beantwortet:
1. Wurden
auf dem Territorium des Kreises Heinsberg geologische Bohrungen mit dem Ziel
der Gasförderung nach der Frackingmethode getätigt?
In den beiden den
Kreis Heinsberg überdeckenden Aufsuchungsfeldern „Saxon 2“ (Rechtsinhaber DART
ENERGY (EUROPE) Ltd., Sterling GB) und „Rheinland“ (Rechtsinhaber Wintershall
Holding GmbH, Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH) fanden in den
zurückliegenden Jahren keinerlei konkrete Aufsuchungsaktivitäten durch
geologische Bohrungen mit dem Ziel der Gasförderung nach der
Fracking-Technologie statt.
2. Wurden
andere geologische Bohrungen durchgeführt, die den Schluss zulassen können,
dass es sich tatsächlich um die Erkundung von Gaslagerstätten handelte?
Andere geologische
Bohrungen, die den Schluss zulassen können, dass diese zur Erkundungen von
Gaslagerstätten dienen, sind weder der Bezirksregierung Arnsberg noch der
Kreisverwaltung bekannt.
Anzumerken ist hier,
dass der Geologische Dienst NRW, Krefeld, für seine Aufgaben (z. B.
Erstellung von Schichtenverzeichnissen oder bodenkundliche Untersuchungen)
regelmäßig im Kreisgebiet Erdbohrungen durchführt, die jedoch nicht im
Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Bodenschätzen stehen.
3. Gab
es bzw. gibt es Anfragen oder Anträge, solche Bohrungen durchführen zu wollen?
In den zurückliegenden Jahren wurden bei der zuständigen
Bezirksregierung Arnsberg weder Anträge gestellt noch Genehmigungen durch diese
erteilt, die dazu dienen sollten, konkrete Aufsuchungsaktivitäten in den beiden
den Kreises Heinsberg überdeckenden Aufsuchungsfeldern durchführen zu dürfen.
In diesem Zusammenhang wird von der Bezirksregierung Arnsberg auf den
geltenden gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW vom 18.11.2011 hingewiesen.
Dieser legt für NRW fest, dass jegliche Anträge für konkrete
Aufsuchungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der
„Fracking-Technologie“ zur Erdgassuche und -gewinnung derzeit „nicht
entscheidungsfähig“ sind. Das bedeutet, dass die Bezirksregierung Arnsberg über
derartige Anträge keine Entscheidung trifft und grundsätzlich an den
Antragsteller zurückweist.