Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell infiziert?

Antwort: Zum Stichtag Montag, den 07.12.2020 sind 4 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aktuell mit dem Corona-Virus infiziert.

 

2. Wie lange müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachweislich erkrankte und negativ getestete Personen) in Quarantäne begeben?

Antwort: Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen der Kategorie I dauert bei Symptomfreiheit 10 Tage, vor Arbeitsaufnahme muss eine Symptomfreiheit von 48 Stunden vorliegen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes müssen zudem einen negativen PCR-Test vorweisen.

Für den weit überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endete die Quarantäne zum 01.12.2020.

 

3. Welche Auswirkung hat die Situation auf die Organisation des Rettungsdienstes?

Antwort: Nur geringfügige; die Personalausfälle konnten durch interne Maßnahmen kompensiert werden (z.B. Übernahme von Zusatzdiensten, Einsatz von Verwaltungskräften mit rettungsdienstlicher Qualifikation, Anpassung der täglichen Arbeitszeit in Einzelfällen nach Absprache mit der Bezirksregierung).

 

4. Hat die Verwaltung Kritik aus der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen? Falls ja, in welcher Form hat die Verwaltung zur sachlichen Aufklärung beigetragen?

Antwort: Ja, über die Medien hat die Verwaltung Kritik an dem Vorgehen zur Kenntnis genommen. Durch eine sachliche Aufklärung der Medienvertreter und eine entsprechende Berichterstattung konnte das Vorgehen erläutert und Verständnis für die Vorsichtsmaßnahmen erzielt werden.

 

5. Ist beabsichtigt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig regelmäßig – wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehr- und Pflegepersonal – testen lassen können? Falls nein, warum nicht?

Antwort: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in der 48. Kalenderwoche einem PCR-Test unterzogen. Weiterhin wurde in Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und der RDHS gGmbH ein anlassbezogenes Testkonzept entwickelt. Dieses sieht vor, dass sich jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter vor Dienstantritt einem Selbst-Monitoring unterzieht. Beim Auftreten von Symptomen darf der Dienst nicht angetreten werden, ein PCR-Test wird dann veranlasst.

Regelmäßige, nicht anlassbezogene Testungen sind nicht zielführend, da die Validität der Testergebnisse ohne Symptomatik abnimmt. Die Ansteckung wird nicht durch Tests verhindert, sondern durch Schutzmaßnahmen, die natürlich zum Konzept der RDHS gGmbH gehören.“