Sitzung: 22.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0274/2020
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg
entsprechend der der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügten Synopse
wird zugestimmt.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) hat im
Rahmen der Überarbeitung seiner Muster-Geschäftsordnung, die den Kreisen in NRW
empfohlen wird, darauf hingewiesen, dass die derzeit in § 3 Abs. 2 der
Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg (GeschO) praktizierte
Regelung unzulässig sein dürfte, da § 46 Abs. 1 KrO NRW eine abschließende
Regelung für den Vertretungsfall des Vorsitz im Kreistag darstelle. Diese
Regelung ist daher aus der Muster-GeschO des LKT entfernt worden und sollte
auch aus der GeschO herausgenommen werden.
Darüber hinaus wurden einige Vorschriften der GeschO
klarstellend modifiziert.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen und
der vorgesehenen Änderungen ist der Einladung als Anlage beigefügt.