Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:

 

 

Entwurf der Haushaltssatzung 2021

 

 

§ 1          Ergebnisplan

 

                a) Gesamtbetrag der Erträge

385.554.285 EUR

                b) Gesamtbetrag der Aufwendungen

390.078.335 EUR

 

 

                Finanzplan

 

                a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

379.084.716 EUR

                b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

373.863.784 EUR

 

 

                c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

28.009.034 EUR

                d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

39.340.938 EUR

 

 

                e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

3.666.154 EUR

                f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

72.785 EUR

 

 

 

 

§ 2          Gesamtbetrag der Kredite

3.656.454 EUR

 

 

 

 

§ 3          Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

30.287.000 EUR

 

 

 

 

§ 4          Verringerung der Ausgleichsrücklage

4.524.050 EUR

 

 

 

 

§ 5          Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

15.000.000 EUR

 

 

 

 

§ 6          Hebesatz der Kreisumlage

 

 

 

                a) allgemeine Kreisumlage

33,914 v. H.

 

 

                b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten

25,075 v. H.

 

 

 

 

c) Mehrbedarf zu den Kosten des Kreisgymnasiums Heinsberg

 

                               Gemeinde Gangelt

0,043 v. H.

                               Stadt Geilenkirchen

0,007 v. H.

                               Stadt Heinsberg

0,172 v. H.

                               Stadt Hückelhoven

0,002 v. H.

                               Gemeinde Selfkant

0,066 v. H.

                               Gemeinde Waldfeucht

0,276 v. H.

                               Stadt Wassenberg

0,052 v. H.

 

 

                d) Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule

 

                               Stadt Erkelenz

0,416 v. H.

                               Gemeinde Gangelt

0,036 v. H.

                               Stadt Geilenkirchen

0,036 v. H.

                               Stadt Heinsberg

0,003 v. H.

                               Stadt Hückelhoven

0,209 v. H.

                               Gemeinde Selfkant

0,005 v. H.

                               Stadt Übach-Palenberg

0,159 v. H.

                               Gemeinde Waldfeucht

0,005 v. H.

                               Stadt Wassenberg

0,181 v. H.

                               Stadt Wegberg

0,175 v. H.

 

 

                e) Mehrbedarf zu den Kosten für die Jakob-Muth-Schule

 

                               Stadt Erkelenz

0,017 v. H.

                               Gemeinde Gangelt

0,503 v. H.

                               Stadt Geilenkirchen

0,779 v. H.

                               Stadt Heinsberg

0,584 v. H.

                               Stadt Hückelhoven

0,026 v. H.

                               Gemeinde Selfkant

0,678 v. H

                               Stadt Übach-Palenberg

0,545 v. H.

                               Gemeinde Waldfeucht

0,639 v. H.

                               Stadt Wassenberg

0,558 v. H.

                               Stadt Wegberg

0,030 v. H.

 

 

§ 7          Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.

 

 

§ 8          Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei          Freiwerden nicht mehr besetzt werden.

                Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur                 entsprechend der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.

 

 

                Wird einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann      sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden,                soweit während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes   tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen wird, besetzbar war.

 

 

Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2021 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 378.599.984 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 47.843.351 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v. 1.354.978 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v. 425.088.357 €. Entsprechend des Doppelhaushaltes 2020/2021 des Landschaftsverbandes Rheinland wird für die zu entrichtende Landschaftsumlage 2021 ein Hebesatz von 15,70 v. H. zugrunde gelegt.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4.524.050 € vorgesehen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 06.11.2020 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2021 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 beigefügt.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 08.12.2020 die Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage 2021.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses weist Landrat Pusch darauf hin, dass der Entwurf des Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2021 den Kreistagsmitgliedern vor der Sitzung per E-Mail zugesendet worden sei. Der Entwurf sowie die Reden zur Einbringung des Haushaltes werden der Niederschrift beigefügt, um die Sitzung möglichst kurz zu halten.