Sitzung: 22.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0289/2020
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss
verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf der Haushaltssatzung 2021 |
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§ 1 Ergebnisplan |
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a)
Gesamtbetrag der Erträge |
385.554.285 EUR |
b)
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
390.078.335 EUR |
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Finanzplan |
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a)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
379.084.716 EUR |
b)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
373.863.784 EUR |
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c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit |
28.009.034 EUR |
d)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
39.340.938 EUR |
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e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit |
3.666.154 EUR |
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit |
72.785 EUR |
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§ 2 Gesamtbetrag der Kredite |
3.656.454
EUR |
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§ 3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
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§ 4 Verringerung der Ausgleichsrücklage |
4.524.050
EUR |
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§ 5 Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung |
15.000.000
EUR |
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§ 6 Hebesatz der Kreisumlage |
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a) allgemeine
Kreisumlage |
33,914
v. H. |
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b)
Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten |
25,075
v. H. |
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c) Mehrbedarf zu den Kosten des
Kreisgymnasiums Heinsberg |
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Gemeinde Gangelt |
0,043 v. H. |
Stadt Geilenkirchen |
0,007 v. H. |
Stadt Heinsberg |
0,172 v. H. |
Stadt Hückelhoven |
0,002 v. H. |
Gemeinde Selfkant |
0,066 v. H. |
Gemeinde Waldfeucht |
0,276 v. H. |
Stadt Wassenberg |
0,052 v. H. |
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d) Mehrbedarf zu
den Kosten der Kreismusikschule |
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Stadt Erkelenz |
0,416 v. H. |
Gemeinde Gangelt |
0,036 v. H. |
Stadt Geilenkirchen |
0,036 v. H. |
Stadt Heinsberg |
0,003 v. H. |
Stadt Hückelhoven |
0,209 v. H. |
Gemeinde Selfkant |
0,005 v. H. |
Stadt Übach-Palenberg |
0,159 v. H. |
Gemeinde Waldfeucht |
0,005 v. H. |
Stadt Wassenberg |
0,181 v. H. |
Stadt Wegberg |
0,175 v. H. |
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e) Mehrbedarf zu
den Kosten
für die Jakob-Muth-Schule |
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Stadt Erkelenz |
0,017 v. H. |
Gemeinde Gangelt |
0,503 v. H. |
Stadt Geilenkirchen |
0,779 v. H. |
Stadt Heinsberg |
0,584 v. H. |
Stadt Hückelhoven |
0,026 v. H. |
Gemeinde Selfkant |
0,678 v. H |
Stadt Übach-Palenberg |
0,545 v. H. |
Gemeinde Waldfeucht |
0,639 v. H. |
Stadt Wassenberg |
0,558 v. H. |
Stadt Wegberg |
0,030 v. H. |
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§ 7 Die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes entfällt. |
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§ 8 Soweit im Stellenplan Stellen als künftig
wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden. |
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Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.)
bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechend
der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden. |
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Wird einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit
höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie/er
mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle
eingewiesen werden, soweit
während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines
gleichartigen Amtes tatsächlich
wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen wird, besetzbar
war. |
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2021 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 378.599.984 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 47.843.351 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v. 1.354.978 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v. 425.088.357 €. Entsprechend des Doppelhaushaltes 2020/2021 des Landschaftsverbandes Rheinland wird für die zu entrichtende Landschaftsumlage 2021 ein Hebesatz von 15,70 v. H. zugrunde gelegt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4.524.050 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 06.11.2020 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2021 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im
Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom
08.12.2020 die Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage 2021.
In der Sitzung des Kreisausschusses weist
Landrat Pusch darauf hin, dass der Entwurf des Haushaltplanes für das
Haushaltsjahr 2021 den Kreistagsmitgliedern vor der Sitzung per E-Mail
zugesendet worden sei. Der Entwurf sowie die Reden zur Einbringung des Haushaltes
werden der Niederschrift beigefügt, um die Sitzung möglichst kurz zu halten.